Die großen US-Amerikanischen Softwareanbieter versuchen den Markt für Gebrauchtsoftware trotz der Urteile UsedSoft I bis III einzudämmen. Daher verschicken die Microsoft Corp. und die Adobe Systems Inc. zusammengefasst in der Firma BSA I The Software Alliance über die Kanzlei FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB aus Frankfurt Abmahnungen an Softwarenutzer, welche bei Hausdruchsuchungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der unrechtmäßigen Softwarenutzung.
Hier und hier hatte ich bereits über Abmahnungen und Berechtigungsanfragen der Kanzlei FPS in Person des Rechtsanwaltes Dr. Oliver Wolff-Rojczyk berichtet.
In den letzten Tagen erreichen mich immer mehr Abmahnungen, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Dr. Markus Dinnes der Kanzlei FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB für die BSA I The Software Alliance vorgelegt.
Gegenstand der Abmahnung ist bei allen vorliegenden Abmahnungen der Vorwurf, dass durch die unlizensierte Nutzung der Software Adobe Acrobat X Pro, Adobe Acrobat 09 Pro Extended, Microsoft Windows XP, Windows 7 Professional, Microsoft Vista Home Premium, Microsoft Vista Ultimate, Microsoft Office 2003 Professional, Microsoft Office 2010 Professional gegen die Rechte der Firma Microsoft Corp. aus § 69 c UrhG verstoßen wurde.
Die Kanzlei FPS macht Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG geltend und verlangt neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Löschung der unlizensierten Programminstallationen, Auskunft auch einen Schadensersatz 62.400,00 Euro sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.560,80 Euro auf einer Basis eines Gegenstandswertes von 120.000 Euro.
überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen im Softwarerecht versierten Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht und/oder Fachanwalt für
IT-Recht .
Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für
IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwaltes für
Gewerblichen Rechtsschutz.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der BSA I The Software Alliance über die Rechtsanwälte FPS Fritze Wicke Seelig PartG mbB wegen einer möglichen Urheberrechtsverletzung durch Verkäufe von gebrauchter Software auf der Plattform eBay erhalten haben, biete ich Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de