Mit einer Pressemitteilung wehrt
sich die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer gegen die Berichterstattung einiger
Medien u.a. des Heise-Verlages und
des focus ,
aber auch von Kollegen z.B. der omnipräsenten Kanzlei
Wilde, Beuger Solmecke der letzten
Woche, welche mit Headlines aufgemacht haben, wie Anwälte
mahnen vermehrt Flüchtlinge ab oder Massenabmahner
nehmen Flüchtlinge ins Visier oder Waldorf
Frommer mahnt Flüchtlinge wegen Filesharing ab
sich die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer gegen die Berichterstattung einiger
Medien u.a. des Heise-Verlages und
des focus ,
aber auch von Kollegen z.B. der omnipräsenten Kanzlei
Wilde, Beuger Solmecke der letzten
Woche, welche mit Headlines aufgemacht haben, wie Anwälte
mahnen vermehrt Flüchtlinge ab oder Massenabmahner
nehmen Flüchtlinge ins Visier oder Waldorf
Frommer mahnt Flüchtlinge wegen Filesharing ab
Die Kanzlei stellt folgendes, wie ich finde zu Recht klar:
- ·
Das Vorgehen gegen Rechtsverletzungen im
Internet konzentriert sich keineswegs gezielt auf Flüchtlinge. Derartige
Mutmaßungen oder gar Behauptungen sind schlicht falsch. - ·
·Ein Geschädigter weiß regelmäßig nicht, mit wem
er es zu tun hat. Die persönlichen Hintergründe eines Abgemahnten, insbesondere
auch dessen Herkunft, sind unseren Mandanten zunächst völlig unbekannt. - ·
Rechtsverletzungen, die über das Internet
begangen werden, lassen sich in aller Regel nur bis zur „Haustür“, also dem
genutzten Internetanschluss, verfolgen. Mit anderen Worten: Wer
tatsächlich innerhalb einer – wie auch immer gearteten – Nutzergemeinschaft für
die Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist, lässt sich aus Sicht eines
Geschädigten im Vorfeld nicht zu 100% ergründen. Die Ansprüche sind daher zunächst
an die Person zu richten, auf die der Internetanschluss registriert ist; denn
deren persönliche Verantwortlichkeit wird nach höchstrichterlicher
Rechtsprechung vermutet. - ·
Rechtsverletzungen im Internet lassen sich auch
nicht demographisch auf bestimmte Bevölkerungsgruppen zurückführen.Uns
erreichen vielmehr Antworten aus allen Berufsgruppen und Schichten der
Bevölkerung. Darunter befinden sich auch Menschen mit schwierigen sozialen und
wirtschaftlichen Hintergründen. Eine Situation, die nicht nur auf Flüchtlinge,
sondern auch auf viele andere Menschen in unserem Land zutrifft. - ·
Wir und die von uns vertretenen Mandanten
versuchen in jedem Fall – und nicht nur in Ausnahmefällen, wie es in manchen
Artikeln fälschlich dargestellt wurde – auf die persönlichen Lebensumstände
angemessen Rücksicht zu nehmen. Die Lösung findet sich in jedem Einzelfall
auf Basis der geschilderten und belegten Situation. Das kann von einem
erheblichen Nachlass bis hin zum Totalerlass einer Forderung gehen. - ·
Sofern unterstellt wird, ein Vorgehen „gegen
Flüchtlinge“ habe stark zugenommen, so fehlen hierfür entsprechende
Anhaltspunkte. Wir können einen solchen Anstieg jedenfalls nicht
feststellen. Unabhängig davon gilt auch in diesen Konstellationen, dass wir in
aller Regel verträgliche und sinnvolle Lösungen finden werden.
Tatsächlich ist es so, zumindest in den Fällen, die in der IT-Kanzlei Gerth aufschlagen, dass Vermieter
oder andere Menschen, zumeist Helfer, WLAN oder gar Karten für SmartPhones zur
Verfügung stellen und nicht wissen, was damit geschieht.
oder andere Menschen, zumeist Helfer, WLAN oder gar Karten für SmartPhones zur
Verfügung stellen und nicht wissen, was damit geschieht.
Und keine Ermittlungsfirma, nicht einmal die guten und seriösen, können erkennen, wer das nun die Filme down- und uploaded.
Richtig ist aber auch, dass das deutsche Urheberrecht sich
von dem anderer Länder grundlegend unterscheidet und auch viele Flüchtlinge
glauben nur zu streamen.
von dem anderer Länder grundlegend unterscheidet und auch viele Flüchtlinge
glauben nur zu streamen.
Aber richtig ist insbesondere der letzte Satz der
Pressemitteilung der Kollegen von Waldorf Frommer:
Pressemitteilung der Kollegen von Waldorf Frommer:
Voraussetzung ist natürlich, dass man mit uns spricht,
persönlich oder durch einen Rechtsbeistand. Wer auf uns zugeht, dem reichen wir
gerne die Hand.
persönlich oder durch einen Rechtsbeistand. Wer auf uns zugeht, dem reichen wir
gerne die Hand.
Dies kann ich aus eigener Anschauung und Erfahrung nur bestätigen,
selten findet man einen besseren Vergleich in Sondersituationen, als mit den
Münchner Kolleginnen und Kollegen.
selten findet man einen besseren Vergleich in Sondersituationen, als mit den
Münchner Kolleginnen und Kollegen.