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Bildabmahnung: Denecke Priess & Partner mahnt für Vincent Peters Photography ab

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Denecke Priess &
Partner bleibt auch im Jahr 2016 unter den Top- Kanzleien für Bildabmahnungen
oder in der Sprache der Abmahner: Kanzlei zum Schutz der Rechte an Bildern im
Internet.

Den
Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an Bildrechten hat die KanzleiDenecke
Priess & Partner
 schon für die Firmen  
Stock4B GmbH , Copyright Services International, Caro Fotoagentur
GmbH, W.E.N.N. Ltd.
laif Agentur für Photos & Reportagen GmbH, mauritius
images GmbH 
und der 55PLUS Medien GmbH verfolgt.

Jetzt
liegt mir eine Abmahnung wegen der Verletzung von Nutzungs- und
Verwertungsrechten an einem Bild in Auftrag von Vincent Peters Photography vor.

In der mir vorliegenden Abmahnung rügen die Rechtsanwälte
Denecke Priess und Partner, der Abgemahnte habe urheberrechtlich geschütztes
Bildmaterial auf dessen Internetseite verwendet und somit öffentlich zugänglich
gemacht. Urheber des Bildmaterials ist der „international renommierte Berufsfotograf“
Vincent Peter Warfelmann.

Die Nutzung des Bildmaterials,
insbesondere die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG und die
unerlaubte Vervielfältigung gem. § 16 UrhG sei ohne die Einwilligung durch
den Rechteinhaber Vincent Peters Photography geschehen.
Diese widerrechtliche Nutzung sei nach § 97 ff. UrhG Grundlage
für eine Reihe von Ansprüchen, die die Kanzlei nun für ihre Mandantin gelten
machen möchte.

Die Kanzlei Denecke
Priess und Partner fordert:

  • Auskunft über den Umfang und Dauer der
    Nutzung;
  • Auskunft über weitere Verletzungshandlungen
    durch den Abgemahnten auf weiteren Seiten, Portalen oder Medien;
  • Auskunft darüber,  woher das Bild bezogen und wie es verbreitet
    wurde und ob Lizensierungen stattgefunden haben;
  •  Sofortige Beseitigung der
    Urheberrechtsverletzung durch das Löschen des Materials auf der Interseite
    mitsamt der URL;
  • Zukünftige Unterlassung, dokumentiert durch  Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung;
  • Schadensersatzanspruch nach der
    Lizenzanalogie, der sich danach richtet, wie viel der Abgemahnte für eine
    ordnungsgemäße Lizensierung hätte zahlen müssen. Hier wird ein Betrag in Höhe
    von 1.069,50 € angesetzt. Dieser Lizenzschaden wird zusätzlich mit einem
    Aufschlag von 100% wegen fehlender Quellennennung versehen. Außerdem wird
    darauf verwiesen, dass sich der Betrag erhöhen kann, wenn festgestellt wird,
    dass die Nutzung in einem größeren Umfang erfolgt, als bisher angenommen;
  • Aufwendungsersatz für die Rechtsanwaltskosten
    in Höhe von 805,20 € bei einem Streitwert von 11.000,00 €.
  • Insgesamt fordert die Kanzlei Denecke Priess und Partner von
    dem abgemahnten Seitenbetreiber in Summe einen Betrag in Höhe von 2.941,20
    €.


Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können,
dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den
Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Kontakt aufnehmen.

Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht
überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht
 bzw. einenFachanwalt für
IT-Recht
 .
Rechtsanwalt Jan
Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht
 und Fachanwalt für
IT-Recht
 zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwaltes für
Gewerblichen Rechtsschutz
.
Nutzen Sie die von
der Rechtsanwaltskanzlei Denecke Priess & Partner gesetzte Frist,
sich fachanwaltlich beraten
zu lassen. Die von der RechtsanwaltskanzleiWaldorf Frommer gesetzten
Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure
gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Welches
(Kosten-)Risiko gehen Sie nun bei einer fachanwaltlichen Beratung durch mich
ein?
Zunächst einmal
gehen Sie weder ein Risiko ein, noch werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die
Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu Verfügung stellen, prüfe ich dies
unverbindlich. Gerne können Sie mich auch anrufen um mir das Problem zu
erklären.
Ich werde Ihnen den
für Sie passenden Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreiten und die damit
verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten
und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen
möchten. Selbst wenn Sie sich dann gegen eine Bearbeitung durch mich
entscheiden, fallen bis dahin keine Kosten an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme
risikolos.
Ich biete Ihnen an,
dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch :05202
/ 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7
38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

in Verbindung
setzen.

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