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Bildabmahnung: Meissner & Meissner mahnt jetzt auch für BLOM Deutschland GmbH ab

Rechtsanwalt Dr.
Christian Meissner
 der Berliner Patent-
und Rechtsanwaltskanzlei Meissner & Meissner Anwaltskanzlei
verschickt
im Auftrag der Firma BLOM Deutschland
GmbH
, Oskar-Frech-Straße 15, 73614 Schorndorf Abmahnungen wegen angeblicher
Urheberrechtsverletzungen durch widerrechtliche Verwendung urheberrechtlich
geschützter Lichtbilder (insbesondere Luftbilder). 
Mahnte die Kanzlei Meissner & Meissner bisher überwiegend für die Euro-Cities AG ab, so kommt jetzt mit der BLOM Deutschland GmbH ein neuer Mandant hinzu.
Die Kanzlei  Meissner &
Meissner machen für die Firma BLOM Deutschland GmbH  Ansprüche
nach § 97 ff. UrhG
geltend, insbesondere die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG bzw. unerlaubte
Vervielfältigung gem. § 16
UrhG
Die Kanzlei  Meissner &
Meissner fordert von dem sei der Adressaten der Abmahnung der BLOM
Deutschland GmbH die sofortige Entfernung des Bildmaterials von der
Webseite des Abgemahnten, die Unterlassung, welche nur durch die Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungserklärung zu dokumentieren sei, Zahlung von
Schadensersatz und Aufwendungsersatz.
Die Patent- und Rechtsanwaltskanzlei
Meissner & Meissner Anwaltskanzlei fordert für die Firma BLOM Deutschland
GmbH regelmäßig neben der Unterlassung auch Schadensersatz, sowie Ersatz der
anwaltlichen Abmahnkosten. Es wird auch die Erstattung von Dokumentationskosten
verlangt, die 95,00 EUR betragen sollen. Diese Dokumentationskosten sollen in
der Vergangenheit dadurch entstanden sein, dass die Blom Deutschland GmbH eine
Firma GEKA GmbH beauftragen musste, die recherchierten Verstöße zu
dokumentieren, die Beweismittel zu sichern und die Rechercheergebnisse in
gerichtsverwertbarer Weise zusammenzustellen und an die Blom Deutschland GmbH
zu übermitteln.
Die Abmahnkosten werden in der Regel auf
Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 6.000,00 EUR berechnet. Die
Rechtsanwaltsgebühren bei einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr betragen dann 480,20
EUR (ohne Mehrwertsteuer).
Der
wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne
vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen im Bereich des Urheberrechts
im Internet versierten   Fachanwalt
für Urheber- und Medienrecht
 bzw. einen Fachanwalt
für IT-Recht
 .
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber
der  IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel Fachanwalt
für Urheber- und Medienrecht
 und Fachanwalt
für IT-Recht
 zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwaltes
für Gewerblichen Rechtsschutz
.
Nutzen Sie die von der Patent- und
Rechtsanwaltskanzlei Meissner & Meissner Anwaltskanzlei gesetzte
Frist, sich fachanwaltlich beraten
zu lassen. Die von der Rechtsanwaltskanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte gesetzten
Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure
gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können,
dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Kontakt aufnehmen.
Aus meiner Sicht ist der
urheberrechtliche Vorwurf in aller Regel wohl nicht ganz unbegründet und die
Abmahnung der Kanzlei  Wiedorfer Rechtsanwälte für die Euro-Cities AG
sollte daher keinesfalls ignoriert werden.
Jedoch sind nach meiner Auffassung die
Gebühren für die Nutzung des Kartenausschnitt der Euro-Cities AG zu hoch
angesetzt und in verschiedenen Urteilen wurden zum Teil erheblich niedriger
Sätze für die unberechtigte Nutzung eines Kartenausschnitt ausgesprochen. Was
genau im Einzelfall angemessen ist, hängt immer von den Umständen des
Einzelfalls, insbesondere der Dauer der Nutzung und der Größe der Karte ab.
Auch hinsichtlich des Streitwerts, der
von den Wiedorfer Rechtsanwälten mit 10.000 € angesetzt wird, haben
Gerichte schon erheblich niedrigere Streitwerte für eine unberechtigte
Kartennutzung angesetzt.
Welches (Kosten-)Risiko gehen Sie nun
bei einer fachanwaltlichen Beratung durch mich ein?
Zunächst einmal gehen Sie weder ein
Risiko ein, noch werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die Abmahnung vorab per Fax
oder E-Mail zu Verfügung stellen, prüfe ich dies unverbindlich. Gerne können
Sie mich auch anrufen um mir das Problem zu erklären.
Ich werde Ihnen den für Sie passenden
Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreiten und die damit verbundenen Kosten
mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten und Risiken kennen,
können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten. Selbst wenn
Sie sich dann gegen eine Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen bis dahin keine
Kosten an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine
kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch,
wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits
vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen
können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten
haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32
oder kostenfrei unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

in Verbindung setzen.

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