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Softwarerecht: Rechtsanwalt van Maele mahnt für Lifestyle Systems 24/7, Inhaber Nediljko Ivanko, angebliche Verletzungshandlungen in Bezug auf den Vertrieb von Produkt-Keys für Microsoft-Computerprogramme ab

Rechtsanwalt Marcel van Maele, Kapellenstraße 82 in 52066
Aachen  mahnt aktuell im Auftrag von
Herrn Nediljko Ivanko, Inhaber der Firma Lifestyle Systems 24/7, Nikolastr. 16,
94034 Passau angebliche Verletzungshandlungen in Bezug auf den Vertrieb von
Produkt-Keys für Microsoft-Computerprogramme ab.
Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, der Abgemahnte
habe bloße Produkt Keys in Form von Zeichenfolgen als angebliche Lizenzen für
Microsoft-Computerprogramme angeboten, wobei diese als „Microsoft“ oder
„Windows“ benannten Produkte nicht mit der Einwilligung der Microsoft Inc.
erstmalig in den Verkehr gebracht wurden.
Bisher ist Microsoft über die Rechtsanwälte
FPS
in derartigen Fällen direkt gegen die jeweiligen Anbieter vorgegangen.
Neu ist, dass sich nun ein Wettbewerber und zwar die Lifestyles Systems 24/7,
Nediljko Ivanko, der gleichen Argumentation wie Microsoft bedient und
Wettbewerber abmahnen lässt.
Da die Lifestyles Systems 24/7, Nediljko Ivanko, weder Inhaberin der Markenrechte noch der Urheberrechte in Bezug auf
Microsoft-Produkte ist, wird die Abmahnung mit einer Verletzung des
Wettbewerbsrechts begründet. 
Der Verkauf ungültiger Lizenzen sei aus Sicht der
Firma Lifestyles Systems 24/7 ein Wettbewerbsverstoß gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 1UWG. Verbraucher würden über den Inhalt des Angebotes getäuscht.
Ebenso wie in den Abmahnungen der  Kanzlei FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB  beruft sich Rechtsanwalt van
Maele auf einen angeblichen Testkauf, welcher bei dem Abgemahnten durchgeführt worden sei
und welcher nach Aussage der creakom nur ein „Produkt-Key“ sei, der keine
Nutzungsrechte beinhalte. 
In dem Schreiben an Rechtsanwalt van Maele heißt es,
dass die Microsoft Corporation die Firma creakom beauftragt habe, die von
Rechtsanwalt van Maele an die creakom und Microsoft übersandten Unterlagen zu
prüfen und hierzu Stellung zu nehmen.
Rechtsanwalt van Maele fordert im vorliegenden Fall die
Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten
aus einem Gegenstandswert von 150.000,00 € in Höhe von 2.305,40 Euro und einem pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von 2.000,00 Euro.
Zum Schluss des Abmahnschreibens weist Rechtsanwalt van
Maele darauf hin, dass der Verkauf derartiger unautorisierter und damit
urheberrechtsverletzender Product-Keys auch nach den einschlägigen
Strafvorschriften des UrhG strafbar sei. Seine Mandantin würde insoweit davon
absehen, die Angelegenheit auch noch strafrechtlich bei der zuständigen
Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen, sofern die geforderte
Unterlassungs-Verpflichtungserklärung abgegeben werde und der Abgemahnte den
angebotenen pauschalierten Schadensersatzbetrag bezahlen würde. Anderenfalls
müsse der Abgemahnte mit Weiterungen, nicht zuletzt auch durch die Firma
Microsoft rechnen.
Der Hinweis ist jedoch mit „kühner Behauptung“ wohl noch
geschmeichelt umschrieben, denn die Frage, ob der der Kaufvertrag ordnungsgemäß
erfüllt ist, wenn der Käufer nicht in die Lage versetzt wird, Behauptungen des
Urheberrechtsinhabers – wie hier Microsoft -, dass die Nutzungserlaubnis
mangels Beleg der Unbrauchbarmachung einer eventuell vorexistierenden Kopie
nicht vorliege, zu widerlegen, ist – anders als die Abmahnung suggeriert – bisher
nicht richterlich geklärt und es gibt reichlich gute Gründe dafür, das
Gegenteil anzunehmen.

Wenn Sie eine Abmahnung des Rechtsanwalt van Maele erhalten haben handeln Sie nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen im Softwarerecht versierten  Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und/oder Fachanwalt für IT-Recht .
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwaltes für Gewerblichen Rechtsschutz.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der BSA I The Software Alliance über die Rechtsanwälte FPS Fritze Wicke Seelig PartG mbB wegen einer möglichen Urheberrechtsverletzung durch Verkäufe von gebrauchter Software auf der Plattform eBay  erhalten haben, biete ich Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.


Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.


Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

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