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Der Widerruf von Darlehensverträgen ist die neue modifizierte Unterlassungserklärung – jeder Anwalt kanns

Sollten die Allgemeinanwälte im DAV mit ihrer Recht behalten, dass die Schaffung neuer Fachanwaltstitel völlig überbewertet wird und nur l`art pour l`art darstellt? Klar so sagen die das nicht, aber in Zeiten in denen jeder Familienrechtler zum Fachmann für das Aussprechen von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen mutiert, in denen selbstverständlich der Verkehrsrechtlcher als Experte für das Urheberrecht auftritt,  kann die Frage schon gestellt werden: Wozu eigentlich Fachanwälte, wenn doch jeder alles kann?! Gut, die Fachanwälte haben dann die Antwort „Ja, aber nichts richtig!“


Genauso liest man ja auch auf Webseiten von jahrelanger Erfahrung in Rechtsgebiet xyz, wenn die Kolleginnen und Kollegen die Zulassung erst seit einem Jahr in der Tasche haben, wie im übrigen auch das 2. Staatsexamen, frau/man gibt die Vita ja gleich mit an. 


Werbung ist schön und notwendig und § 43b BRAO lässt auch vieles zu.


Waren es vor Jahren die modifizierten Unterlassungserklärungen mit denen jeder Anwalt sich Filesharingexperte ausgewiesen und damit um Mandate geworben hat, sind es nun wohl die Widerrufe von Darlehensverträgen, mit denen jeder um die Bankkunden wirbt.


Mal sehen was demnächst kommt, was diese ehemaligen Urheberrechtsexperten, die nun zu Bank- und Kapitalmarktrechtsexperten wurden zu neuen Spezialisten werden lässt.


Gut, der geneigte RTL-Zuschauer glaubt dies selbstverständlich auch, denn dort bekommt er ja auch zu jedem rechtlichen Thema, den selben Anwalt präsentiert der alles beantworten kann. 


Und wir reden über die sog. Newssendungen, nicht über die Scripted-Reality-Sendungen, in
denen Anwälte um jedes Recht kämpfen.

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