Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt wieder für den
Rechteinhaber
Rechteinhaber
DigiRights Administration GmbH ab. Aktuell wird von Rechtsanwalt
Daniel Sebastian der widerrechtliche Upload des Albums „„Clubfete 2015.02″ , das sog. Filesharing zum Anlass der Versendung
von urheberrechtlichen Abmahnungen genommen.
Daniel Sebastian der widerrechtliche Upload des Albums „„Clubfete 2015.02″ , das sog. Filesharing zum Anlass der Versendung
von urheberrechtlichen Abmahnungen genommen.
Die Firma DigiRights Administration GmbH hält die
(Online-)Rechte an vielen auf Chartcontainern, Samplern oder Compilations,
insbesondere den German Top 100 Single Charts vertretenen
Musik und lässt das Anbieten dieser Lieder auf Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian mittels
einer Abmahnung verfolgen.
(Online-)Rechte an vielen auf Chartcontainern, Samplern oder Compilations,
insbesondere den German Top 100 Single Charts vertretenen
Musik und lässt das Anbieten dieser Lieder auf Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian mittels
einer Abmahnung verfolgen.
Es wird neben der Forderung auf sofortige Löschung des Liedes/der Lieder
und der Abgabe einer mitgeschickten vorformulierten Unterlassungserklärung durch
den betroffenen Anschlussinhaber angeboten, alle Ansprüche der Rechteinhaberin
gegen Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1.000,00 € abzugelten.
und der Abgabe einer mitgeschickten vorformulierten Unterlassungserklärung durch
den betroffenen Anschlussinhaber angeboten, alle Ansprüche der Rechteinhaberin
gegen Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1.000,00 € abzugelten.
Rechtsanwalt Sebastian spricht nahezu ausschließlich sog. Sammelabmahnungen aus;
d.h. in einer einzigen Abmahnung werden gleichzeitig Verstöße an mehreren
Liedern abgemahnt.
d.h. in einer einzigen Abmahnung werden gleichzeitig Verstöße an mehreren
Liedern abgemahnt.
Abmahnungen wegen Filesharing eines oder mehrerer Songs durch Rechtsanwalt
Daniel Sebastian stehen häufig im Zusammenhang mit dem Vorwurf von
Filesharing eines Chartcontainers / Samplers / Compilation wie
jetzt bei „Clubfete 2015.02 Es besteht daher die begründete Gefahr
von weiteren Abmahnschreiben durch andere Kanzleien.
Daniel Sebastian stehen häufig im Zusammenhang mit dem Vorwurf von
Filesharing eines Chartcontainers / Samplers / Compilation wie
jetzt bei „Clubfete 2015.02 Es besteht daher die begründete Gefahr
von weiteren Abmahnschreiben durch andere Kanzleien.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Rechtsanwalt Daniel
Sebastian
Sebastian
·
Setzen Sie sich nicht selbst mit Rechtsanwalt
Daniel Sebastian in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen.
Setzen Sie sich nicht selbst mit Rechtsanwalt
Daniel Sebastian in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen.
- Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 1.000,00
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Unterschreiben Sie die
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige
Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt. - Den von Rechtsanwalt Daniel
Sebastian geltend gemachten Ansprüchen lässt sich angesichts der jüngsten
Rechtsprechung zum Filesharing eine Menge entgegenhalten. - Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen
Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
werden. - Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
Feststellung der Downloads empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss
begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen
Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder,
Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber
nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne
seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014
– I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet
dieses Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt
die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die
verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben
und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das
Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12
-Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden,
dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem
WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000
Abmahnungen wegen Filesharing und über 100
Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und
prüft, ob die Vorwürfe in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der
Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu
einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei einem entsprechenden
Sachverhalt die geforderte Summe zu drücken oder aber die Forderung
komplett abzuweisen - Für den Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter,
noch als Störer haften muss, sieht meine optimale Verteidigung so aus,
dass keine Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte
Unterlassungserklärung abgegeben wird und dass keine Zahlung an die
Abmahnkanzlei erfolgt. - Die drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der
BGH ganz originell Tauschbörse I, Tauschbörse II
und Tauschbörse III benannt
hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen
Filesharing, haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
Abmahnung nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die
einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich
gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.