Die Kanzlei HÄMMERLING
· VON LEITNER-SCHARFENBERG Rechtsanwälte in Partnerschaft, vormalig Scharfenberg
Hämmerling, aus Hamburg
und Berlin welche sich sehr gerne als Antabmahnanwälte gerieren und auf
verschiedenen Plattformen Abgemahnten aller Couleur Hilfe anbietet , mahnt
nicht nur Nutzer der Plattform eBay im Namen des Herrn Ralph Schneider, Mathias – Brüggen – Str. 80, 50827 Köln wegen des
Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht
(UWG) ab, sondern klagt auch an verschiedene deutschen
Gerichten die Abmahnkosten ein bzw. beantragt den Erlass einstweiliger
Verfügungen, wenn Abgemahnte nicht rechtzeitig oder angemessen reagieren.
· VON LEITNER-SCHARFENBERG Rechtsanwälte in Partnerschaft, vormalig Scharfenberg
Hämmerling, aus Hamburg
und Berlin welche sich sehr gerne als Antabmahnanwälte gerieren und auf
verschiedenen Plattformen Abgemahnten aller Couleur Hilfe anbietet , mahnt
nicht nur Nutzer der Plattform eBay im Namen des Herrn Ralph Schneider, Mathias – Brüggen – Str. 80, 50827 Köln wegen des
Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht
(UWG) ab, sondern klagt auch an verschiedene deutschen
Gerichten die Abmahnkosten ein bzw. beantragt den Erlass einstweiliger
Verfügungen, wenn Abgemahnte nicht rechtzeitig oder angemessen reagieren.
Die Abmahnungen der
Kanzlei HÄMMERLING · VON LEITNER-SCHARFENBERG Rechtsanwälte in Partnerschaft
sind also ernst zu nehmen, da die Anwälte sehr darauf bedacht sind, die
behaupteten Rechte des Herrn Ralph
Schneider auch gerichtlich geltend zu machen bzw. die eigene Arbeit auch
zeitnah entlohnt zu bekommen.
Kanzlei HÄMMERLING · VON LEITNER-SCHARFENBERG Rechtsanwälte in Partnerschaft
sind also ernst zu nehmen, da die Anwälte sehr darauf bedacht sind, die
behaupteten Rechte des Herrn Ralph
Schneider auch gerichtlich geltend zu machen bzw. die eigene Arbeit auch
zeitnah entlohnt zu bekommen.
So liegen mir Klagen aus Berlin und Bochum vor.
Herr Ralph Schneider bietet auf der Webseite
markenglas.de
genau das, nämlich Gläser, Begleitprodukte und Merchandisingartikel von namhaften
Getränkeherstellern zum Verkauf an.
markenglas.de
genau das, nämlich Gläser, Begleitprodukte und Merchandisingartikel von namhaften
Getränkeherstellern zum Verkauf an.
Gerügt wird in den
Abmahnungen, dass der Abgemahnte als Anbieter von Gläsern als Privatverkäufer
bei eBay auftritt, obwohl die Verkaufsaktivitäten aufgrund ihres Umfanges als
gewerblich einzustufen seien.
Abmahnungen, dass der Abgemahnte als Anbieter von Gläsern als Privatverkäufer
bei eBay auftritt, obwohl die Verkaufsaktivitäten aufgrund ihres Umfanges als
gewerblich einzustufen seien.
Abgemahnt wird das
Fehlen verschiedener gesetzlich vorgeschriebener Informationen:
Fehlen verschiedener gesetzlich vorgeschriebener Informationen:
·
Informationen zu Impressum /Anbieterkennzeichnung;
Informationen zu Impressum /Anbieterkennzeichnung;
·
Verstoß gegen § 5 TMG;
Verstoß gegen § 5 TMG;
·
Informationen über die einzelnen technischen Schritte,
die zu einem Vertragsschluss führen;
Informationen über die einzelnen technischen Schritte,
die zu einem Vertragsschluss führen;
·
Informationen darüber, ob der Vertragstext nach dem
Vertragstext von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden
zugänglich ist;
Informationen darüber, ob der Vertragstext nach dem
Vertragstext von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden
zugänglich ist;
·
Informationen darüber, wie der Kunde mit den zur
Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der
Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann;
Informationen darüber, wie der Kunde mit den zur
Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der
Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann;
·
Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen
Mängelhaftungsrecht;
Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen
Mängelhaftungsrecht;
·
Informationen über das gesetzliche Widerrufsrecht und
das Muster-Widerrufsformular.
Informationen über das gesetzliche Widerrufsrecht und
das Muster-Widerrufsformular.
Wie bei wettbewerbsrechtlichen
Abmahnungen Gang und Gäbe fordert die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling neben
der Abgabe einer den Wiederholungsfall ausschließenden strafbewerten Unterlassungserklärung,
die eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vorsieht und nach
meiner Auffassung unkorrekt zu Lasten des abgemahnten Ebay-Verkäufers formuliert
ist.
Abmahnungen Gang und Gäbe fordert die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling neben
der Abgabe einer den Wiederholungsfall ausschließenden strafbewerten Unterlassungserklärung,
die eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vorsieht und nach
meiner Auffassung unkorrekt zu Lasten des abgemahnten Ebay-Verkäufers formuliert
ist.
Und damit sich die
ganze Schreiberei, also der Aufwand, auch lohnt werden Abmahnkosten auf
Grundlage eines Gegenstandswertes von 20.000,00 € in Höhe von 984,60 €
gefordert.
ganze Schreiberei, also der Aufwand, auch lohnt werden Abmahnkosten auf
Grundlage eines Gegenstandswertes von 20.000,00 € in Höhe von 984,60 €
gefordert.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Markenrecht (MarkenG)
und Wettbewerbsrecht (UWG)
befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Markenrecht (MarkenG)
und Wettbewerbsrecht (UWG)
befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für
IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch,
wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits
vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen
können.
wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits
vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen
können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen
Von noch größerer
Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn
auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren
eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche
Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere
Abmahnungen verhindert werden.
Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn
auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren
eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche
Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere
Abmahnungen verhindert werden.
Auch hierbei helfe
ich Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis
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