Was soll ich nur dazu sagen?
Das AG Bochum hat die Klage gegen einen Mandanten der IT-Kanzlei Gerth, eingereicht von der Kanzlei BaumgartenBrandt für die KSM GmbH mit Urteil vom 29.01.2016, Az. 47 C 494/14 mit wie ich finde überzeugender Begründung wegen Verjährung abgewiesen.
Und nun kommt, was kommen muss: Die Berufung zum LG Bochum
Und die Berufungsbegründung, mit 5 Seiten nicht einmal sehr lang, enthält ein Füllhorn an Zitaten von diversen Landgerichten.
Ich bin gespannt auf den weiteren Verlauf, denn auch wenn das AG Bochum die Verjährung zum Anlass der Klageabweisung genommen hat und es darüber ja durchaus kontroverse Ansichten gibt, so gibt es reichlich weitere vorgetragene Aspekte, die die Klage hätten zur Abweisung bringen können müssen.