Am 14.4.2016
hat das EU-Parlament im erster Lesung die Richtlinie
über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher
Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie
rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (Geschäftsgeheimnis-Richtlinie)
verabschiedet.
hat das EU-Parlament im erster Lesung die Richtlinie
über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher
Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie
rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (Geschäftsgeheimnis-Richtlinie)
verabschiedet.
Die neuen Regeln schaffen für Unternehmen die Möglichkeit,
gegen Diebstahl oder Missbrauch ihrer Geschäftsgeheimnisse vorzugehen. Es geht
darum, Industriespionage einzudämmen und Innovationen zu schützen. Dabei
bleiben die Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Informationsfreiheit
gewahrt und die Arbeit von investigativen Journalisten und Whistleblowern wird
nicht beeinträchtigt, weil ihre Informationsquellen geschützt bleiben.
gegen Diebstahl oder Missbrauch ihrer Geschäftsgeheimnisse vorzugehen. Es geht
darum, Industriespionage einzudämmen und Innovationen zu schützen. Dabei
bleiben die Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Informationsfreiheit
gewahrt und die Arbeit von investigativen Journalisten und Whistleblowern wird
nicht beeinträchtigt, weil ihre Informationsquellen geschützt bleiben.
Die Geschäftsgeheimnis-Richtlinie verpflichtet die EU-Länder, sicherzustellen,
dass Opfern des Missbrauchs von Geschäftsgeheimnissen ihre Rechte vor Gericht
verteidigen und Schadensersatz fordern können. Der Text enthält auch
Bestimmungen zum Schutz der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen im
Verlauf von Gerichtsverfahren.
dass Opfern des Missbrauchs von Geschäftsgeheimnissen ihre Rechte vor Gericht
verteidigen und Schadensersatz fordern können. Der Text enthält auch
Bestimmungen zum Schutz der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen im
Verlauf von Gerichtsverfahren.
Die Geschäftsgeheimnis-Richtlinie, deren Fassung mit den
Ministern zuvor informell abgestimmt worden war, führt erstmals eine
europaweite Definition von „Geschäftsgeheimnis“ ein:
Ministern zuvor informell abgestimmt worden war, führt erstmals eine
europaweite Definition von „Geschäftsgeheimnis“ ein:
Geschäftsgeheimnisse sind geheime Informationen, deren
Geheimhaltung kommerziellen Wert hat und die vernünftigen Schritten der
Geheimhaltung unterliegen.
Geheimhaltung kommerziellen Wert hat und die vernünftigen Schritten der
Geheimhaltung unterliegen.
Eine ausführliche Pressemitteilung zur Einigung mit dem Rat
steht hier
zur Verfügung (auf Englisch).
steht hier
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