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EU-Reform des Schutzes für Know-How und Geschäftsgeheimnisse (Trade Secrets): EU-Parlament verabschiedet neue Richtlinie

Die neuen Regeln schaffen für Unternehmen die Möglichkeit,
gegen Diebstahl oder Missbrauch ihrer Geschäftsgeheimnisse vorzugehen. Es geht
darum, Industriespionage einzudämmen und Innovationen zu schützen. Dabei
bleiben die Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Informationsfreiheit
gewahrt und die Arbeit von investigativen Journalisten und Whistleblowern wird
nicht beeinträchtigt, weil ihre Informationsquellen geschützt bleiben.
Die Geschäftsgeheimnis-Richtlinie  verpflichtet die EU-Länder, sicherzustellen,
dass Opfern des Missbrauchs von Geschäftsgeheimnissen ihre Rechte vor Gericht
verteidigen und Schadensersatz fordern können. Der Text enthält auch
Bestimmungen zum Schutz der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen im
Verlauf von Gerichtsverfahren.
Die Geschäftsgeheimnis-Richtlinie, deren Fassung mit den
Ministern zuvor informell abgestimmt worden war, führt erstmals eine
europaweite Definition von „Geschäftsgeheimnis“ ein:
Geschäftsgeheimnisse sind geheime Informationen, deren
Geheimhaltung kommerziellen Wert hat und die vernünftigen Schritten der
Geheimhaltung unterliegen.
Eine ausführliche Pressemitteilung zur Einigung mit dem Rat
steht hier
zur Verfügung (auf Englisch).

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