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Filesharing – Die Neuverfilmung „Point Break“ des legendären Klassikers „Gefährliche Brandung“ hat viele Fans unter den Filesharern

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte  mahnt aktuell für  den Filmhersteller Tele München Fernseh GmbH angebliches Filesharing an dem Film Point Break ab.
Point Break ist ein US-amerikanisch-deutscher Actionfilm, der am
1. Dezember 2015 in Peking seine Premiere feierte. Regie führte Ericson Core,
das Drehbuch schrieb Kurt Wimmer. Er ist eine Neuverfilmung des Originals Gefährliche Brandung von 1991(  mit Keanu Reeves als FBI-Agent Johnny Utah und
Patrick Swayze als Surfer Bohdi)
. In der Neuverfilmung Point Break verkörpert der frühere australische Serienstar Luke
Bracey den Protagonisten Johnny Utah. Der venezolanische Schauspieler Édgar
Ramírez, der in Das Bourne Ultimatum einen auf Bourne angesetzten Killer
spielte, übernahm die Rolle des Anführers Bodhi.
Am 25. Dezember 2015 kam er in die US-Kinos, der deutsche Kinostart war am
21. Januar 2016.
Point Break ist eine deutsch-amerikanische Koproduktion. Das in
der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam ansässige Studio Babelsberg
(Studio Babelsberg AG) ist sowohl Koproduzent als auch ausführende
Produktionsgesellschaft (Studio Babelsberg Motion Pictures).[5] Der Film wurde
in Ateliers auf dem Studiogelände und außerdem an Originalschauplätzen in
Berlin gedreht, darunter das dortige Velodrom, das Parkdeck des Olympiastadions
und Motive im Ortsteil Wannsee.[6] Weitere Motive wurden von der Babelsberger
Filmcrew in Österreich präpariert. Des Weiteren entstanden für den Film
Außenaufnahmen auf insgesamt vier Kontinenten, darunter Schauplätze in Italien,
Mexiko, Venezuela, Französisch-Polynesien und Indien.
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert  915,00 € für die illegale Verbreitung des
urheberrechtlich geschützten Films “ Point
Break
“  in Filesharing-Netzwerken.
Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen
den Film Point Break innerhalb eines
peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so
öffentlich zugänglich gemacht haben.
Die öffentliche Zugänglichmachung
erfolgte illegal, da die Rechteinhaberin Universum Film GmbH des Films Point Break die hierfür notwendige
Einwilligung nicht gegeben haben.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen
dabei einen Schadensersatz in Höhe von 700,00 € und einen
Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,
 in Höhe von 215,00 €  geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen
Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

·                    
Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf
Frommer Rechtsanwälte 
in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung
würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
·                    
Unterschreiben Sie die vorgefertigte
Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der
geforderten Summe verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
·                    
Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung
fachanwaltlich überprüft
werden.
·                    
Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in einigen
bestimmten  Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
·                    
Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über
Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder
einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner,
Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
·                    
Der BGH hat entschieden, dass der
Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR
169/12 – BearShare
). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst.
·                    
Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen
begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder
über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt
haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an
das Verbot hält (
BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR
74/12 -Morpheus
 ).
·                    
Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR
121/08 – „Sommer unseres Lebens
 entschieden,
dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
besteht.
·                    
Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000
Abmahnungen wegen Filesharing
 und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und
prüft, ob die Vorwürfe in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der
Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu
einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt
die geforderte Summe zu drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen
·                    
Für den Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber
weder als Täter, noch als Störer haften muss, sieht meine optimale Verteidigung
so aus, dass keine Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte
Unterlassungserklärung abgegeben wird und dass keine Zahlung an die
Abmahnkanzlei erfolgt.
·                    
Die drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni
2015, welche der BGH ganz originell 
Tauschbörse I, Tauschbörse II und
Tauschbörse III
 benannt
hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing,
haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht
erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die einzelfallbezogene
Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an,
dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax
oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de 
in Verbindung setzen.

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