Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte
mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment
Germany GmbH wird angebliches
Filesharing an dem US-amerikanischen
Film aus dem Jahr 2016 Alvin und die Chipmunks: Road Chip ab.
mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment
Germany GmbH wird angebliches
Filesharing an dem US-amerikanischen
Film aus dem Jahr 2016 Alvin und die Chipmunks: Road Chip ab.
Alvin und die Chipmunks: Road
Chip (Originaltitel: Alvin and the Chipmunks: The Road Chip) ist eine US-amerikanische Filmkomödie von Walt
Becker aus dem Jahr 2015. Der Film basiert auf der von Ross Bagdasarian
erfundenen Musikgruppe Alvin und die Chipmunks und stellt den vierten Teil in
der gleichnamigen Filmreihe dar. Wie auch bei den Vorgängern handelt es sich um
eine Kombination aus Realfilm und Computeranimation. Die menschlichen
Hauptrollen werden von Jason Lee, Tony Hale, Kimberly Williams-Paisley und Josh
Green belegt.
Chip (Originaltitel: Alvin and the Chipmunks: The Road Chip) ist eine US-amerikanische Filmkomödie von Walt
Becker aus dem Jahr 2015. Der Film basiert auf der von Ross Bagdasarian
erfundenen Musikgruppe Alvin und die Chipmunks und stellt den vierten Teil in
der gleichnamigen Filmreihe dar. Wie auch bei den Vorgängern handelt es sich um
eine Kombination aus Realfilm und Computeranimation. Die menschlichen
Hauptrollen werden von Jason Lee, Tony Hale, Kimberly Williams-Paisley und Josh
Green belegt.
In den
Vereinigten Staaten kam der Film am 18. Dezember 2015 in die Kinos, in
Deutschland am 28. Januar 2016.
Vereinigten Staaten kam der Film am 18. Dezember 2015 in die Kinos, in
Deutschland am 28. Januar 2016.
(Quelle:
Wikipedia)
Wikipedia)
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 915,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Alvin und die Chipmunks: Road
Chip“ in Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 915,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Alvin und die Chipmunks: Road
Chip“ in Filesharing-Netzwerken.
Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen den Film Alvin und die
Chipmunks: Road Chip innerhalb
eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und
so öffentlich zugänglich gemacht haben.
Chipmunks: Road Chip innerhalb
eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und
so öffentlich zugänglich gemacht haben.
Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte illegal, da die Rechteinhaberin Twentieth Century Fox Home Entertainment
Germany GmbH des Films Alvin und die Chipmunks: Road Chip die
hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.
Germany GmbH des Films Alvin und die Chipmunks: Road Chip die
hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 700,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00
€ geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Die drei aktuellen
BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse
I, Tauschbörse II und
Tauschbörse III benannt hat, haben Auswirkungen auf die
Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing, haben diese
Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht erleichtert.
Daher ist auch oder gerade zukünftig die einzelfallbezogene Verteidigung
gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
:05202 / 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
7 38 09 oder
in Verbindung setzen.