Debcon – the never ending Story, oder auch täglich grüßt das Murmeltier.
Es wird wieder einmal Zeit für meinen Mitarbeiter des Monats.
Denn die Debcon GmbH mit Sitz in Bottrop, deren Geschäftsführer der Kollege Rechtsanwalt Sebastian Wulf ist, welcher gerne mal unter Jur-Law tätig wird, macht meinem Mandanten ein überragendes Angebot.
Das allein würde schon für schmunzeln sorgen; was dem Schreiben aber das gewisse Etwas gibt ist, dass es sich um diesen Mandanten handelt, welcher erst mit Mahnbescheiden des RA Trebing überzogen worden ist um dann 24 Stunden vor den 3 Terminen die Klagen vor dem AG Bielefeld zurückzunehmen.
Und nun kommt der Kollege auf den Fall zurück, just in dem Moment in dem die Kostengrundentscheidung gegen den Kläger zugestellt worden ist.
Und es handelt sich leider nicht um die gleichen Aktenzeichen, sonst gäbe es keinen Blogbeitrag, sondern 3 negative Feststellungsklagen für das AG Bielefeld.
Es handelt sich um angebliche neue Fälle. Ok um Fälle, die in dem damaligen Drohschreiben 3 Tage vor Termin bereits erwähnt wurden. Aber gut, nun das überragenden Angebot:
Debconswitch – Aus
MEHRFACH wird jetzt EINFACH |
Gesamtforderung:
EUR 4.346,69
Sehr
geehrte Damen und Herren,
auf Grund der stetig steigenden Kosten, wie
Bearbeitungskosten und Zinsen möchten
wir Ihnen – angespornt durch die hohen
Nachfragen in unserem Kunden- Service- Center –
nach reichlicher Überlegung
und Rücksprache mit unserer Auftraggeberin,
sowie unter Berücksichtigung der
gegen Sie bestehenden Forderungen,
folgende Angebote vorstellen.
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Debconswitch L
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Debconswitch M
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Debconswitch S
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Ab einem
Gesamtforderungsvolumen von EUR 800,00 haben Sie die Gelegenheit,
die gegen Sie bestehenden o.g. Forderungen durch eine Zahlung von 10 x EUR 60,00 ab spätestens dem 02.05.2016 wegzufertigen.
Optional bieten wir Ihnen an.
die gegen Sie bestehenden o.g. Forderungen durch eine Einmalzahlung von EUR 500,00 bis spätestens zum 02.05.2016 abschließend zu erledigen. |
Ab einem
Gesamtforderungsvolumen von EUR 1.500,00 haben Sie die Gelegenheit,
die gegen Sie bestehenden o.g. Forderungen durch eine Zahlung von 20 x EUR 60,00 ab spätestens dem 02.05.2016 wegzufertigen.
Optional bieten wir Ihnen an,
die gegen Sie bestehenden o.g. Forderungen durch eine Einmalzahlung von EUR 800,00 bis spätestens zum 02.05.2016 abschließend zu erledigen. |
Ab einem
Gesamtforderungsvolumen von EUR 3.000,00 haben Sie die Gelegenheit,
die gegen Sie bestehenden o.g. Forderungen durch eine Zahlung von 30 x EUR 60,00 ab spätestens dem 02.05.2016 wegzufertigen.
Optional bieten wir Ihnen an,
die gegen Sie bestehenden o.g. Forderungen durch eine Einmalzahlung von EUR 1.200,00 bis spätestens zum 02.05.2016 abschließend zu erledigen. |
In Ihrem Fall
bedeutet dies für Sie die mögliche Teilnahme an Debcon switch zu unserem Produktpaket „L und ein Verzicht von rund EUR 2.546,69 auf die gegen Sie bestehende Gesamtforderung.
Sie zahlen lediglich 30 x EUR 60,00 ab spätestens dem 02.05.2016 und fortlaufend
zum 02. eines Monats oder leisten eine Einmalzahlung i.H.v. EUR 1.200,00 bis spätestens zum 02.05.2016 und die Angelegenheiten zu den o.g. Aktenzeichen sind mit nur einer Zahlung erledigt.
Bei fristgerechter
Zahlung bis spätestens zum 02.05.2016 gilt dieses Angebot als angenommen und verbindlich vereinbart. Einer weiteren Bestätigung bedarf es hierbei nicht.
Ihre
Vorteile:
–
keine weiteren Verzugszinsen
–
keine weiteren Kosten (Rechtsanwalts- u. Gerichtskosten)
–
schnelle unbürokratische Abwicklung und Entschuldung aller o.g. Forderungen
Bei Fragen und/oder
rechtlichem Einwand setzen Sie sich bitte mit unserem Kundencenter unter der für Sie kostenlosen Rufnummer 0800 / 100 39 39 in Verbindung und erörtern Sie diese dort. |
Verwendungszweck
bei Zahlung: Debconswitch- XYZ D09999/D09998/D09997 |
Grüßen
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