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Debcon GmbH – lange gewartet nun kommt das neue Angebot „Debconswitch – Aus MEHRFACH wird jetzt EINFACH“

Debcon  the never ending Story, oder auch täglich grüßt das Murmeltier.  
Es wird wieder einmal Zeit für meinen Mitarbeiter des Monats.


Denn die Debcon GmbH mit Sitz in Bottrop, deren Geschäftsführer der Kollege Rechtsanwalt Sebastian Wulf ist, welcher gerne mal unter Jur-Law tätig wird, macht meinem Mandanten ein überragendes Angebot.


Das allein würde schon für schmunzeln sorgen; was dem Schreiben aber das gewisse Etwas gibt ist, dass es sich um diesen Mandanten handelt, welcher erst mit Mahnbescheiden des RA Trebing überzogen worden ist um dann 24 Stunden vor den 3 Terminen die Klagen vor dem AG Bielefeld zurückzunehmen.


Und nun kommt der Kollege auf den Fall zurück, just in dem Moment in dem die Kostengrundentscheidung gegen den Kläger zugestellt worden ist.


Und es handelt sich leider nicht um die gleichen Aktenzeichen, sonst gäbe es keinen Blogbeitrag, sondern 3 negative Feststellungsklagen für das AG Bielefeld.


Es handelt sich um angebliche neue Fälle. Ok um Fälle, die in dem damaligen Drohschreiben 3 Tage vor Termin bereits erwähnt wurden. Aber gut, nun das überragenden Angebot:


Debconswitch – Aus
MEHRFACH wird jetzt EINFACH



Gesamtforderung:
EUR 4.346,69
Sehr
geehrte Damen und Herren,
auf Grund der stetig steigenden Kosten, wie
Bearbeitungskosten und Zinsen möchten 
wir Ihnen – angespornt durch die hohen
Nachfragen in unserem Kunden- Service- Center – 
nach reichlicher Überlegung
und Rücksprache mit unserer Auftraggeberin, 
sowie unter Berücksichtigung der
gegen Sie bestehenden Forderungen, 
folgende Angebote vorstellen.



Debconswitch L
Debconswitch M
Debconswitch S
Ab einem
Gesamtforderungsvolumen von EUR 800,00 haben Sie die Gelegenheit,
die gegen Sie bestehenden o.g. Forderungen durch eine Zahlung von
10 x EUR 60,00 ab spätestens dem 02.05.2016 wegzufertigen.
Optional bieten wir Ihnen an.
die gegen Sie bestehenden o.g. Forderungen durch eine Einmalzahlung von
EUR 500,00 bis spätestens zum 02.05.2016 abschließend zu erledigen.
Ab einem
Gesamtforderungsvolumen von EUR 1.500,00 haben Sie die Gelegenheit,
die gegen Sie bestehenden o.g. Forderungen durch eine Zahlung von
20 x EUR 60,00 ab spätestens dem 02.05.2016 wegzufertigen.
Optional bieten wir Ihnen an,
die gegen Sie bestehenden o.g. Forderungen durch eine Einmalzahlung von
EUR 800,00 bis spätestens zum 02.05.2016 abschließend zu erledigen.
Ab einem
Gesamtforderungsvolumen von EUR 3.000,00 haben Sie die Gelegenheit,
die gegen Sie bestehenden o.g. Forderungen durch eine Zahlung von
30 x EUR 60,00 ab spätestens dem 02.05.2016 wegzufertigen.
Optional bieten wir Ihnen an,
die gegen Sie bestehenden o.g. Forderungen durch eine Einmalzahlung von
EUR 1.200,00 bis spätestens zum 02.05.2016 abschließend zu erledigen.


In Ihrem Fall
bedeutet dies für Sie die mögliche Teilnahme an Debcon switch zu
unserem
Produktpaket
„L
und
ein
Verzicht von rund EUR
2.546,69 auf die gegen
Sie bestehende Gesamtforderung.
Sie zahlen lediglich 30 x EUR 60,00 ab spätestens dem 02.05.2016 und fortlaufend
zum
02. eines Monats oder
leisten eine Einmalzahlung
i.H.v. EUR 1.200,00
bis
spätestens zum 02.05.2016 und die Angelegenheiten zu den o.g.
Aktenzeichen
sind mit nur einer Zahlung erledigt.
Bei fristgerechter
Zahlung bis spätestens zum 02.05.2016 gilt dieses Angebot
als angenommen und
verbindlich vereinbart. Einer weiteren Bestätigung bedarf es hierbei nicht.
Ihre
Vorteile:
             
 keine weiteren
Verzugszinsen
             
 keine weiteren
Kosten (Rechtsanwalts- u. Gerichtskosten)
             
 schnelle
unbürokratische Abwicklung und Entschuldung aller o.g. Forderungen
Bei Fragen und/oder
rechtlichem Einwand setzen Sie sich bitte mit unserem Kundencenter
unter der
für Sie kostenlosen Rufnummer 0800 / 100 39 39 in Verbindung und erörtern Sie
diese dort.



Verwendungszweck
bei Zahlung:
Debconswitch- XYZ D09999/D09998/D09997



Grüßen





 Der Mandant wird das Angebot lieben!








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