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Fotorecht – Rechtsanwalt Dr. Matthias Schaefer, LL.M.verschickt urheberrechtliche Abmahnungen für den Fotografen Harald Bischoff

Der Münchener Rechtsanwalt Dr. Matthias Schaefer, LL.M. verschickt wegen der unberechtigten Nutzung von Bildern des Fotografen Harald Bischoff,
Wörthstrasse 14, 81667 München
, die unter der Creative Commons License Deed stehen, urheberrechtliche
Abmahnungen.
Die Abgemahnten sollen Lichtbilder des Fotografen Harald Bischoff verwendet haben. Der
Urheber der Lichtbilder sei Harald
Bischoff
. Durch die unberechtigte Verwendung Lichtbilder hätten die
Abgemahnten gegen das Urheberrecht verstoßen.
Rechtsanwalt Dr.
Matthias Schaefer, LL.M.
legt dem Abmahn-Schreiben auch den Entwurf einer
vorgefertigten Unterlassungserklärung bei.
Das widerrechtliche Kopieren eines Fotos von einer
anderen Webseite oder aus einem anderem Profil stellt eine
Urheberrechtsverletzung dar, für welche der Urheber (Fotograf) die Rechte aus §
97 UrhG geltend machen kann und darf.
Daneben fordert Rechtsanwalt Dr. Matthias Schaefer, LL.M. für den Fotografen Harald
Bischoff
Schadensersatz
nach Maßgabe der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der
Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) in Höhe von 2.100,00 €, welche auf
1.400,00 € gesenkt würden, wenn alle weiteren Ansprüche auch erfüllt würden,
sowie Rechtsanwaltsgebühren für ihn selbst in Höhe von 1.141,90 € aus
einem Gegenstandswert in Höhe von 28.400,00 €.
Fraglich ist bei diesen Abmahnungen, ob die sog.
„MFM-Tabelle“ 
oder die Honorarempfehlung der VG
Bild und Kunst 
zur Berechnung des Lizenzschadensersatzes zur Anwendung
kommt.

Zur Unterscheidung der Anwendungsbereiche  hat das AG Düsseldorf (57 C 4889/10)
entschieden: Wenn “es sich bei dem Foto um ein Lichtbild im Sinne
von 
§ 72 UrhG und nicht um ein
Lichtbildwerk gemäß 
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG handelt, können bei
der Bemessung des Schadens nicht die Honorarempfehlung der VG Bild und Kunst
herangezogen werden
“.

Das OLG Hamm, ich habe hier dazu berichtet, hatte sich in dem Urteil vom
13.02.2014, 
Az. 22 U 98/13      mit der
Anwendbarkeit der Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft
Fotomarketing (MFM) im Rahmen der gerichtlichen Schätzung der angemessenen und
üblichen Lizenzgebühr bei einfachen, qualitativ nicht mit professionell
angefertigten Lichtbildern vergleichbaren Produktfotos befasst.
Diese Punkte, aber auch die Reichweite der
Unterlassungserklärung und auch die Bedeutung der „Löschung“ und was zu einer
richtigen und umfassenden Löschung notwendig ist, bedarf einer rechtlichen Prüfung
durch einen im 
Fotorecht versierten Fachanwalt.

Abgemahnte sollten die gesetzte Frist nutzen sich fachanwaltlich beraten zu
lassen. Die Vogelstraussstrategie des Abtauchens kann dazu führen, dass weitere
Kosten durch ein Gerichtsverfahren auf die Abgemahnten zukommen können.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen
sollten Sie sich vorher mit einem 
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht welcher sich
schwerpunktmäßig mit dem Urheberrecht  (
UrhG)
befasst oder einem 
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich
schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinerechtes beschäftigt,
 beraten lassen.


Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei
Gerth
 verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel 
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen;
daneben auch noch den Titel des   
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz,
 Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck der Überprüfung der Abmahnung senden Sie
mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email
oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de
in Verbindung setzen

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