Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg
verschickt Abmahnungen mit dem
Vorwurf von Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Firma „Elite
Film AG (Schweiz)“.
verschickt Abmahnungen mit dem
Vorwurf von Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Firma „Elite
Film AG (Schweiz)“.
Dem abgemahnten
Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film „The
Trust“ der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.
Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film „The
Trust“ der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.
The Trust: Big Trouble in Sin City (Engl. Original: The
Trust) ist ein
englischer Thriller von Alex und Ben Brewer, der am 13. März 2016 im Rahmen des
South by Southwest Film Festivals seine Premiere feierte, am 14. April 2016
exklusiv beim Pay-TV-Anbieter DirecTV erstmals im Fernsehen gezeigt wurde[1]
und kam am 13. Mai 2016 in die US-amerikanischen Kinos.
Trust) ist ein
englischer Thriller von Alex und Ben Brewer, der am 13. März 2016 im Rahmen des
South by Southwest Film Festivals seine Premiere feierte, am 14. April 2016
exklusiv beim Pay-TV-Anbieter DirecTV erstmals im Fernsehen gezeigt wurde[1]
und kam am 13. Mai 2016 in die US-amerikanischen Kinos.
Zwei äußerst bürokratische, aber dennoch korrupte
Polizisten, die in der Asservatenkammer des Las-Vegas-Police-Departments
arbeiten, erkennen, dass sie mit einer neuartigen Droge, die sie dort finden,
womöglich schnelles Geld verdienen könnten, weil der Heroinhändler, dem diese
abgenommen wurden, äußerst rasch die hohe Kaution von 200.000 US-Dollar
aufbringen konnte. Ihre Entdeckung bringt sie in eine lebensgefährliche Situation.
Sie müssen um ihr Leben kämpfen und können keinem vertrauen, nicht einmal sich
selbst.
Polizisten, die in der Asservatenkammer des Las-Vegas-Police-Departments
arbeiten, erkennen, dass sie mit einer neuartigen Droge, die sie dort finden,
womöglich schnelles Geld verdienen könnten, weil der Heroinhändler, dem diese
abgenommen wurden, äußerst rasch die hohe Kaution von 200.000 US-Dollar
aufbringen konnte. Ihre Entdeckung bringt sie in eine lebensgefährliche Situation.
Sie müssen um ihr Leben kämpfen und können keinem vertrauen, nicht einmal sich
selbst.
Für die Hauptrollen der korrupten Polizisten Jim Stone
und David Waters wurden Nicolas Cage und Elijah Wood verpflichtet.
und David Waters wurden Nicolas Cage und Elijah Wood verpflichtet.
(Quelle: wikipedia)
Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordern neben der Abgabe eine strafbewehrten
Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Films zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung von 835,00 € zu zahlen. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.
Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Films zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung von 835,00 € zu zahlen. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.
Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht dabei einen Schadensersatz in Höhe von 600,00
€, eine Ermittlungspauschale in Höhe von 20,00 € sowie Abmahnkosten i. H. v.
215,00 € geltend.
€, eine Ermittlungspauschale in Höhe von 20,00 € sowie Abmahnkosten i. H. v.
215,00 € geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in
Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen
begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre
Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld
aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind
sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Die drei BGH-Entscheidungen
vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse
I, Tauschbörse II und
Tauschbörse III benannt hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen
wegen Filesharing, haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
Abmahnung nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die
einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig. - Inwieweit die aktuellen
Entscheidungen vom 12. Mai 2016 I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZR 43/15, I ZR
44/15, I ZR 48/15 und I ZR 86/15 Auswirkungen auf die Verteidigung gegen
Abmahnungen wegen Filesharing haben werden, wird sich nach
Veröffentlichung der Gründe zeigen. Bisher liegt nur die Pressemitteilung vor.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
in Verbindung setzen.