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Die Kanzlei Hämmerling von Leitner Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft stellt sich breiter auf und mahnt jetzt auch für E. & A. Junek GmbH ab

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg
Rechtsanwälte in Partnerschaft aus Berlin und Hamburg kann nicht nur RalphSchneider, sondern stellt sich jetzt breiter auf und verschickt nun auch für  die Firma E. & A. Junek GmbH, vertreten
durch den Geschäftsführer Thomas Justiz, Herbersknapp 7, 44267 Dortmund wettbewerbsrechtliche
Abmahnungen.
Die Dortmunder Firma E. & A. Junek GmbH verkauft
EDV-Artikel und EDV-Zubehör über das Internet und betreibt einen Onlineshop.
Wie schon bei den wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen für
Ralph Schneider wird in den Abmahnungen behauptet, dass der Abgemahnte als
Anbieter von Gläsern als Privatverkäufer bei eBay auftritt, obwohl die
Verkaufsaktivitäten aufgrund ihres Umfanges als gewerblich einzustufen seien.
Abgemahnt wird
weiterhin das Fehlen verschiedener gesetzlich vorgeschriebener Informationen:
·      Informationen
zu Impressum /Anbieterkennzeichnung;
·      Verstoß
gegen § 5 TMG;
·      Informationen
über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen;
·      Informationen
darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragstext von dem Unternehmer
gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist;
·      Informationen
darüber, wie der Kunde mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln
Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann;
·      Informationen
über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrecht;
·      Informationen
über das gesetzliche Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular.
Wie bei
wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Gang und Gäbe fordert die Kanzlei Scharfenberg
Hämmerling
 neben der Abgabe einer den Wiederholungsfall
ausschließenden strafbewerten Unterlassungserklärung, die eine feste
Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vorsieht und nach meiner Auffassung
unkorrekt zu Lasten des abgemahnten Ebay-Verkäufers formuliert ist.
Und damit sich die
ganze Schreiberei, also der Aufwand, auch lohnt werden Abmahnkosten auf
Grundlage eines Gegenstandswertes von 20.000,00 € in Höhe von 984,60 € gefordert.
  
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz
, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Markenrecht  (MarkenG)
befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz
 und Fachanwalt für
IT-Recht
 zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt für Urheber-
und Medienrecht
.

Eine optimale fachanwaltliche
Beratung 
wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die
für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine
modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein
erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die
fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der
Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg Hämmerling Kontakt
aufnehmen.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen
Welches
(Kosten-)Risiko gehen Sie nun bei einer fachanwaltlichen Beratung durch mich
ein?
Zunächst einmal
gehen Sie weder ein Risiko ein, noch werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die
Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu Verfügung stellen, prüfe ich dies
unverbindlich. 
Ich werde Ihnen den
für Sie passenden Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreiten und die damit
verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten
und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen
möchten. Selbst wenn Sie sich dann gegen eine Bearbeitung durch mich entscheiden,
fallen bis dahin keine Kosten an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.
Ich biete Ihnen an,
dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall
vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine
Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :0800
88 7 31 32
oder: 05202 / 73132
,
per Fax :05202 / 7
38 09 oder
per email :info
(at) ra-gerth.de
in Verbindung
setzen.
Von noch größerer
Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn
auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren
eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche
Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere
Abmahnungen verhindert werden.

Auch hierbei helfe
ich Ihnen bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis

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