Die Hamburger Kanzlei MBBS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
mahnt für die Rechteinhaberin MairDumont GmbH & Co. KG aus
Ostfildern Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubte Nutzung eines
Straßenkartenausschnitts (Kartografie) auf gewerblich genutzten Webseiten ab.
mahnt für die Rechteinhaberin MairDumont GmbH & Co. KG aus
Ostfildern Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubte Nutzung eines
Straßenkartenausschnitts (Kartografie) auf gewerblich genutzten Webseiten ab.
Gefordert wird durch die Kanzlei MBBS
Rechtsanwälte zunächst das sofortige Entfernen des Kartenmaterials von der
Webseite und das sofortige Löschen der Grafik aus den entsprechenden
Verzeichnissen auf dem Server. Daneben wird, wie üblich, die Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Geltend gemacht und gefordert
wird auch ein Schadensersatz in Form entgangener Lizenzgebühren einschließlich
eines 50%igen Verletzerzuschlags wegen des fehlenden Copyright-Hinweises in
Höhe von 2.313,09 €.
Rechtsanwälte zunächst das sofortige Entfernen des Kartenmaterials von der
Webseite und das sofortige Löschen der Grafik aus den entsprechenden
Verzeichnissen auf dem Server. Daneben wird, wie üblich, die Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Geltend gemacht und gefordert
wird auch ein Schadensersatz in Form entgangener Lizenzgebühren einschließlich
eines 50%igen Verletzerzuschlags wegen des fehlenden Copyright-Hinweises in
Höhe von 2.313,09 €.
Dazu wird von der Kanzlei MBBS Rechtsanwälte Auskunft über den Umfang
und die Dauer der Verwendung des Kartenmaterials sowie die Erstattung von
Anwaltskosten auf Basis eines Gegenstandwertes von 8.313,09 € in Höhe von 679,10
€ verlangt.
und die Dauer der Verwendung des Kartenmaterials sowie die Erstattung von
Anwaltskosten auf Basis eines Gegenstandwertes von 8.313,09 € in Höhe von 679,10
€ verlangt.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte
Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung des
Sachverhaltes durch einen im Bereich des Urheberrechts im Internet versierten
Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht bzw. einen Fachanwalt für
IT-Recht .
Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung des
Sachverhaltes durch einen im Bereich des Urheberrechts im Internet versierten
Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht bzw. einen Fachanwalt für
IT-Recht .
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide
hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für
IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwaltes für
Gewerblichen Rechtsschutz.
hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für
IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwaltes für
Gewerblichen Rechtsschutz.
Nutzen Sie die von der Patent- und Rechtsanwaltskanzlei MBBS Rechtsanwälte PartG gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten
zu lassen. Die von der Rechtsanwaltskanzlei MBBS Rechtsanwälte PartG gesetzten Fristen sollten aber
unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung droht.
zu lassen. Die von der Rechtsanwaltskanzlei MBBS Rechtsanwälte PartG gesetzten Fristen sollten aber
unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung droht.
Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können,
dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Rechtsanwaltskanzlei MBBS Rechtsanwälte PartG Kontakt aufnehmen.
Aus meiner Sicht ist der urheberrechtliche Vorwurf in aller Regel wohl
nicht ganz unbegründet und die Abmahnung der Kanzlei MBBS Rechtsanwälte
PartG für die MairDumont
GmbH & Co. KG sollte
daher keinesfalls ignoriert werden.
nicht ganz unbegründet und die Abmahnung der Kanzlei MBBS Rechtsanwälte
PartG für die MairDumont
GmbH & Co. KG sollte
daher keinesfalls ignoriert werden.
Jedoch sind nach meiner Auffassung die Gebühren für die Nutzung des Kartenausschnitt
MairDumont GmbH & Co. KG zu
hoch angesetzt und in verschiedenen Urteilen wurden zum Teil erheblich
niedriger Sätze für die unberechtigte Nutzung eines Kartenausschnitt
ausgesprochen. Was genau im Einzelfall angemessen ist, hängt immer von den
Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Dauer der Nutzung und der Größe der
Karte ab.
MairDumont GmbH & Co. KG zu
hoch angesetzt und in verschiedenen Urteilen wurden zum Teil erheblich
niedriger Sätze für die unberechtigte Nutzung eines Kartenausschnitt
ausgesprochen. Was genau im Einzelfall angemessen ist, hängt immer von den
Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Dauer der Nutzung und der Größe der
Karte ab.
Auch hinsichtlich des Streitwerts, der von der Kanzlei MBBS Rechtsanwälte
PartG mit 6.000 € angesetzt
wird, haben Gerichte schon erheblich niedrigere Streitwerte für eine
unberechtigte Kartennutzung angesetzt.
PartG mit 6.000 € angesetzt
wird, haben Gerichte schon erheblich niedrigere Streitwerte für eine
unberechtigte Kartennutzung angesetzt.
Welches (Kosten-)Risiko gehen Sie nun bei einer fachanwaltlichen Beratung
durch mich ein?
durch mich ein?
Zunächst einmal gehen Sie weder ein Risiko ein, noch werden Kosten fällig.
Wenn Sie mir die Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu Verfügung stellen,
prüfe ich dies unverbindlich. Gerne können Sie mich auch anrufen um mir das
Problem zu erklären.
Wenn Sie mir die Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu Verfügung stellen,
prüfe ich dies unverbindlich. Gerne können Sie mich auch anrufen um mir das
Problem zu erklären.
Ich werde Ihnen den für Sie passenden Vorschlag zur Lösung des Problems
unterbreiten und die damit verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die
Kosten und die Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden,
welchen Weg Sie einschlagen möchten. Selbst wenn Sie sich dann gegen eine
Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen bis dahin keine Kosten an. Damit
bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.
unterbreiten und die damit verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die
Kosten und die Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden,
welchen Weg Sie einschlagen möchten. Selbst wenn Sie sich dann gegen eine
Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen bis dahin keine Kosten an. Damit
bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,
per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,
per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32
oder kostenfrei unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
in Verbindung setzen.