Der IT-Kanzlei Gerth liegt
eine Abmahnung der Berliner Rechtsanwaltskanzlei NIMROD
RECHTSANWÄLTE, hinter der Bezeichnung steckt die Rechtsanwaltskanzlei Bockslaff & Strahmann Rechtsanwälte GbR, vor mit dem Vorwurf der
Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Transport Fever“. In diesen Abmahnungen moniert die
Anwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE die
Verletzung der Rechte der Firma Astragon
Entertainment GmbH aus Mönchengladbach, die unter der gleichen Anschrift
firmiert wie die bekannten Hersteller von Computerspielen die Firmen Astragon Sales & Services GmbH und rondomedia Marketing und Vertriebs
GmbH .
eine Abmahnung der Berliner Rechtsanwaltskanzlei NIMROD
RECHTSANWÄLTE, hinter der Bezeichnung steckt die Rechtsanwaltskanzlei Bockslaff & Strahmann Rechtsanwälte GbR, vor mit dem Vorwurf der
Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Transport Fever“. In diesen Abmahnungen moniert die
Anwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE die
Verletzung der Rechte der Firma Astragon
Entertainment GmbH aus Mönchengladbach, die unter der gleichen Anschrift
firmiert wie die bekannten Hersteller von Computerspielen die Firmen Astragon Sales & Services GmbH und rondomedia Marketing und Vertriebs
GmbH .
Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das
Computerspiel „Transport Fever“, welches erst
seit dem 08.11.2016 auf dem Markt ist. der Öffentlichkeit durch die Teilnahme
an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt
zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich
zu haben.
Computerspiel „Transport Fever“, welches erst
seit dem 08.11.2016 auf dem Markt ist. der Öffentlichkeit durch die Teilnahme
an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt
zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich
zu haben.
Zu den aktuell abgemahnten Computerspielen neben dem „Transport Fever“. gehören der Rechtsanwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE:
Euro
Truck Simulator 2,
Truck Simulator 2,
Worms
Clan War,
Clan War,
Spintires Offroad Truck-Simulator,
Rettungswagen-Simulator 2014
Train Fever, Computerspiel,
TransOcean: The Shipping Company,
Landwirtschaftssimulator
2013,
2013,
Bausimulator
2015, Computerspiel,
2015, Computerspiel,
Bus
Simulator 2012, Computerspiel,
Simulator 2012, Computerspiel,
Landwirtschaftssimulator
2015
2015
Transport
Fever
Fever
Die NIMROD
RECHTSANWÄLTE fordern neben der
Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung
des Computerspiels zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von Höhe 850,00 € Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei dann die
Angelegenheit erledigt.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE :
- Setzen Sie
sich nicht selbst mit der Kanzlei NIMROD
RECHTSANWÄLTE in
Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen
Folgen führen.
- Unterschreiben
Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich
dann auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben.
- Aufgrund
der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der
Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich bzw. jemanden
mit speziellen Kenntnissen im Recht der
Computerspiele überprüft werden.
- Trotz der
zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
Downloads empfiehlt sich in einigen bestimmten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung.
- Prüfen
Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen
worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person,
die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
- Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
- Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen
- Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt.
- Die drei BGH-Entscheidungen
vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse
I, Tauschbörse II und
Tauschbörse III benannt hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen
wegen Filesharing, haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
Abmahnung nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die
einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
- Inwieweit die aktuellen
Entscheidungen vom 12. Mai 2016 I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZR 43/15, I ZR
44/15, I ZR 48/15 und I ZR 86/15 Auswirkungen auf die Verteidigung gegen
Abmahnungen wegen Filesharing haben werden, wird sich nach
Veröffentlichung der Gründe zeigen.
- Der BGH hat ganz aktuell mit
Urteil vom 06.10.2016, Az. I ZR
154/15 in einen Grundsatzentscheidung zur Reichweite der sekundären Darlegungslast
entschieden, dass ein abgemahnter Anschlussinhaber im Rahmen seiner
zumutbaren Nachforschungspflicht eben gerade nicht dazu verpflichtet
werden kann, Computer seiner Familienangehörigen zu untersuchen. Er sei,
so der BGH, auch nicht verpflichtet den wahren Täter preiszugeben, sondern
der beklagte Anschlussihaber genüge seiner sekundären Darlegungslast
bereits dadurch dass er die Zugriffsberechtigten benennt, die
aus seiner Sicht als Täter in Betracht kommen. Und selbst unklare Aussagen
von Zeugen gehen dem BGH nach zu Lasten der Abmahner, da diese ja auch die
Beweislast trage.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
:05202 / 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.