Debcon – the never ending Story, oder auch jährlich grüßt das Murmeltier. Es hat etwas gedauert, aber pünktlich am Vorabend des Feiertages um kurz nach 20:00 Uhr hat die Debcon GmbH die Faxmaschine wieder angeworfen.
Und so sehen diese Schreiben aus:
Ihr Zeichen: n.b.
Ihre Mandantschaft:
Forderungsinhaberin: Debcon Debitorenmanagement
und Consulting GmbH
und Consulting GmbH
Unser Zeichen: 883086
Sehr geehrte Damen und Herren
Rechtsanwälte,
Rechtsanwälte,
nach Überprüfung des Forderungskontos
Ihrer Mandantschaft wurde festgestellt, dass der berechtigte Anspruch, auch und gerade trotz der
Tendenz der aktuellen Rechtsprechungen unbezahlt ist.
Ihrer Mandantschaft wurde festgestellt, dass der berechtigte Anspruch, auch und gerade trotz der
Tendenz der aktuellen Rechtsprechungen unbezahlt ist.
Mit Verweis auf neuerliche Urteile,
nicht zuletzt vom 30.03.2017 des AG Oldenburg (AZ 4 C 4486/16 (VI)) wurde
richtig geurteilt, dass Anschlussinhaber selbst dann, wenn sie – aber auch der Familienbund
– die Tat abstreiten, für jedwede Urheberrechtsverletzung die über deren Internetanschluss
erfolgt ist, haftbar zu machen sind. Hier verweisen wir wiederholend auf
sämtliche vorausgegangenen Schreiben in denen wir mehrfach darauf hingewiesen
haben, dass das bloße Bestreiten nicht ausreicht.
nicht zuletzt vom 30.03.2017 des AG Oldenburg (AZ 4 C 4486/16 (VI)) wurde
richtig geurteilt, dass Anschlussinhaber selbst dann, wenn sie – aber auch der Familienbund
– die Tat abstreiten, für jedwede Urheberrechtsverletzung die über deren Internetanschluss
erfolgt ist, haftbar zu machen sind. Hier verweisen wir wiederholend auf
sämtliche vorausgegangenen Schreiben in denen wir mehrfach darauf hingewiesen
haben, dass das bloße Bestreiten nicht ausreicht.
Ihre Mandantschaft hat im Rahmen der
sekundären Darlegungslast konkret zur Situation im Verletzungszeitpunkt
vorzutragen, wer als Täter der Tat in Betracht kommt. Er ist zu Nachforschungen
verpflichtet. Der bloße Verweis auf mögliche Zugriffe Dritter ist nicht ausreichend.
Dies gilt auch bei Familienanschlüssen mit mehreren möglichen Anschlussnutzern.
Nach dem BGH, der sich konkret zu dem Lizenzschaden geäußert hat, hat nun auch das
Amtsgericht einen konkreten Lizenzschadenersatz von mindestens EUR 600,00 bei
einem Filmwerk geurteilt. Auch ein Gegenstandswert von TEUR 8 sieht das Amtsgericht
für angemessen.
sekundären Darlegungslast konkret zur Situation im Verletzungszeitpunkt
vorzutragen, wer als Täter der Tat in Betracht kommt. Er ist zu Nachforschungen
verpflichtet. Der bloße Verweis auf mögliche Zugriffe Dritter ist nicht ausreichend.
Dies gilt auch bei Familienanschlüssen mit mehreren möglichen Anschlussnutzern.
Nach dem BGH, der sich konkret zu dem Lizenzschaden geäußert hat, hat nun auch das
Amtsgericht einen konkreten Lizenzschadenersatz von mindestens EUR 600,00 bei
einem Filmwerk geurteilt. Auch ein Gegenstandswert von TEUR 8 sieht das Amtsgericht
für angemessen.
Wie sicherlich bekannt ist, macht die
Debcon Debitorenmanagement und Consulting GmbH den sog. Lizenzschaden geltend. Aufgrund der
zehnjährigen Verjährungsfrist (vgl. BGH Urteil Az. 1 ZR 48/15) können wir Ihrer
Mandantschaft nachfolgenden fairen Vergleich anbieten um die Angelegenheit ein
für alle Mal zum Abschluss zu bringen:
Debcon Debitorenmanagement und Consulting GmbH den sog. Lizenzschaden geltend. Aufgrund der
zehnjährigen Verjährungsfrist (vgl. BGH Urteil Az. 1 ZR 48/15) können wir Ihrer
Mandantschaft nachfolgenden fairen Vergleich anbieten um die Angelegenheit ein
für alle Mal zum Abschluss zu bringen:
Ihre Mandantschaft zahlt unverzüglich,
jedoch bis spätestens zum 02.06.2017
einen Betrag in Höhe von EUR 200,00 –
hier eingehend – auf unser u.a. Konto unter Angabe des Aktenzeichens.
jedoch bis spätestens zum 02.06.2017
einen Betrag in Höhe von EUR 200,00 –
hier eingehend – auf unser u.a. Konto unter Angabe des Aktenzeichens.
Sollte eine Einmalzahlung aufgrund
wirtschaftlicher Situation nicht möglich sein, sind wir gerne bereit, nach Prüfung
entsprechender Belege eine Ratenzahlung von monatlich EUR 40,00, beginnend mit
dem 02.06.2017, zu bestätigen. Dieser Bestätigung bedarf es allerdings
individuell nach Prüfung der eingereichten Unterlagen. Diese
reichen Sie sodann bitte auch fristgerecht bei uns ein.
wirtschaftlicher Situation nicht möglich sein, sind wir gerne bereit, nach Prüfung
entsprechender Belege eine Ratenzahlung von monatlich EUR 40,00, beginnend mit
dem 02.06.2017, zu bestätigen. Dieser Bestätigung bedarf es allerdings
individuell nach Prüfung der eingereichten Unterlagen. Diese
reichen Sie sodann bitte auch fristgerecht bei uns ein.
Abschließend bitten wir Sie, dieses
Schreiben an Ihre Mandantschaft zwecks Rücksprache weiterzuleiten und erwarten
Ihre gefällige Stellungnahme bis zum 02.06.2017.
Schreiben an Ihre Mandantschaft zwecks Rücksprache weiterzuleiten und erwarten
Ihre gefällige Stellungnahme bis zum 02.06.2017.
Mit freundlichen Güßen
Debcon GmbH
Fazit:
Ich mag es ja grundsätzlich, wenn Gegner die Rechtsprechung kennen, aber dann sollte diese auch die komplette kennen und nicht nur Bruchstücke davon.
Ich mag es aber nicht, wenn jede dahergelaufene Inkassobude meint jahrelang wahllos Faxe durch die Gegend zu schicken, in der irrigen Annahme bei Angeboten, die mal rauf mal runter gehen, würde irgendwer zuschlagen. Erst Recht solche Abgemahnten, die fachanwaltlich vertreten sind.
Immer noch gilt, und auch oder ganz besonders im Urheberrecht oder speziell im Filesharing: Wer eine Forderung geltend machen will muss diese besitzen und beweisen. Bloße Behauptungen reichen nämlich nicht.
Und meine Erfahrungen mit Klagen der Debcon sind so, sprich Negative Feststellungsklage gegen de Debcon, oder so, gut da hat der ehemalige Geschäftsführer der Debcon GmbH, Rechtsanwalt Sebastian Wulf geklagt, aber vorher hat die Debcon den Mandanten jahrelang geschrieben.
Die bisherigen Klagen der Debcon GmbH gegen Mandanten der IT-Kanzlei Gerth hat die Debcon hier, hier und hier verloren bzw. wurde die Klage zurückgenommen.
Und nun kommt das obige Schreiben und ich überlege ob mein Mitarbeiter des Monats zum Einsatz kommen soll oder ich nach Bottrop schreibe, dass ich mich ganz besonders auf diese Klagen freue.
Aber ganz sicher wird es in einem Fall zu einer Klage meinerseits kommen, denn wer Klagen zurücknimmt und die Summe dann trotzdem weiter einfordert muss wohl nach dem Prinzip „Lernen durch Schmerzen“ geheilt werden.