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Markenrecht – PARACORD e.K., Inhaber Alexandr Kuzmenkov lässt Rechtsanwalt Jochen Birk Abmahnungen verschicken

Die Firma  PARACORD e.K., Inhaber Alexandr Kuzmenkov, Wendenstr.
31, 91522 Ansbach

lässt durch  den Rechtsanwalt Jochen Birk, Schweinsdorfer Str. 33, 91541 Rothenburg o.d. Tauber  wegen festgestellter Markenrechtsverletzung an der Marken eine Abmahnung u.a. wegen der rechtswidrigen Benutzung der Bezeichnung  PARACORD“  aussprechen.  



Der Abgemahnte wird darüber informiert, dass die Abmahnerin Inhaberin verschiedener eingetragener deutscher und europäischer Marken sei, so etwa „PARACORD“, welche sowohl als deutsche Wort- und Bildmarke mit der Registernummer  302016221401als auch als der Unionsmarke mit der Registernummer 013284104 geschützt sei.   


Mit dieser Abmahnung lässt die PARACORD e.K., Inhaber Alexandr Kuzmenkov die Verletzung der Marke „PARACORD“ bei dem Online-Marktplatz
amazon.de 
 beanstanden.


In der Abmahnung wird ein Verstoß gegen  § 14 Abs. 2 S. 1 MarkenG gerügt und mitgeteilt, dass der Markeninhaberin PARACORD e.K. entsprechende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zustehen würden.

Gefordert wird durch den Rechtsanwalt Jochen Birk die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, in der sich verpflichtet werden sollte, es unter Übernahme einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe 
 es zu unterlassen, mit dem Zeichen „PARACORD“, gewerbsmäßig anzubieten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, zu bewerben oder zu den genannten Zwecken zu besitzen, sofern diese Produkte nicht von der Firma PARACORD e.K. oder in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht worden sind. 

Ferner wurde umfangreich Auskunft über den Verletzungsumfang, Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 € sowie die Vernichtung aller noch in Besitz befindlichen Schmuckstücke nebst die Übernahme der entstandenen Kosten durch die Inanspruchnahme der anwaltlichen Leistung aus einem Gegenstandswert von 50.000,00 € zzgl. Auslagen, in Summe  1531,90 €
 
verlangt.

Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem 
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht  (MarkenG) befasst oder einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.


Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.

Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.



Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de
in Verbindung setzen

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