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Es gibt sie noch – Die Abmahnungen der Kanzlei Meissner & Meissner für die Verwendung von Kartenausschnitten der Euro-Cities AG

Rechtsanwalt Dr. Christian Meissner der
Berliner Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Meissner & Meissner
Anwaltskanzlei
verschickt im Auftrag der Berliner Firma Euro-Cities
AG
Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch
widerrechtliche Verwendung von Kartenmaterial. 
Die Kanzlei  Meissner & Meissner machen für die
Firma Euro-Cities AG, welche die Domain „www.stadtplandienst.de
betreibt und dort Kartenmaterial zur Verfügung stellt, welches zur Lizenzierung
angeboten wird, Ansprüche nach § 97 ff. UrhG geltend.
Dem abgemahnten Webseitenbetreiber wird vorgeworfen
einen Kartenausschnitt der von der Internetseite „www.stadtplandienst.de
mittels „Copy & Paste“ übernommen und auf seiner eigenen
Internetseite unerlaubt verwendet zu haben. Dies stellt nach Ansicht der Meissner
& Meissner Anwaltskanzlei
einen Verstoß gegen
das Urhebergesetz dar.
Die Kanzlei  Meissner &
Meissner 
fordert von dem sei der Adressaten der Abmahnung der Euro-Cities
AG
 die sofortige Entfernung des Kartenmaterial von der Webseite des
Abgemahnten, die Unterlassung, welche nur durch die Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung zu dokumentieren sei, Zahlung von
Schadensersatz und Aufwendungsersatz.
Der Abgemahnte wird aufgefordert eine strafbewehrte
Unterlassungserklärung zu unterschreiben und Schadensersatz nach den
Grundsätzen der Lizenzanalogie in Höhe von 1.620,00 € netto zahlen, welcher
nach den nachfolgen Nutzungsbedingungen der Euro-Cities AG  berechnet
wird:

Zum Beweis der Angemessenheit der Lizenzgebühren der
Firma Euro-Cities AG wird auf das Urteil vom 27.
November 2012  des Landgericht Berlin, Az. 16 0 88/10 Kart
verweisen. Dieses lässt sich online und in den diversen Datenbanken nicht
finden.
Ich bezweifle, dass in Zeiten von Google Maps die
Firma Euro-Cities AG Karten in nennenswerter Anzahl verkauft. Nach
meiner Einschätzung ist das Kartenwerk so alt, dass es heute nicht mehr
verwendet werden kann. Daher wundert es auch nicht, dass nur Karten abgemahnt
werden, die irgendwann vor 5 bis 10 Jahren mal auf den Webseiten benutzt worden
sind.
Lizenzanalogie bedeutet in diesem Zusammenhang, dass
sich die Höhe des Betrages danach berechnet, was der Webseitenbetreiber
normalerweise an Lizenzgebühr gezahlt hätte, wenn er den Kartenausschnitt
ordnungsgemäß lizensiert hätte.
Zu diesem Betrag kommt noch ein Zuschlag von 50 %
wegen der fehlenden Urheberbenennung, welcher nach meiner Einschätzung für
Kartenabmahnungen nicht anwendbar ist.
Somit soll der abgemahnte Webseitenbetreiber einen
Schadensersatz in Höhe von 2.430,00 €
an die Euro-Cities AG zahlen. Hinzu kommt dann noch ein Aufwendungsersatz.
Bei dem Aufwendungsersatz handelt es sich um die Anwaltskosten
der Kanzlei Meissner & Meissner auf Basis eines Gegenstandwertes von 7.500,00
 in Höhe von 612,80 € und Dokumentationskosten der
Firma GEKA mbH in Höhe von 95,00 €.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen
sollten Sie sich vorher mit einem Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht
 welcher sich schwerpunktmäßig mit dem
Urheberrecht  (UrhG)
befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinerechtes beschäftigt,  beraten lassen.


Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide
hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht
 und Fachanwalt für
IT-Recht
 zu führen; daneben auch noch den Titel
des   Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz
,  Ich biete Ihnen an, dass  Sie
sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck der Überprüfung der Abmahnung senden Sie
mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email
oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen

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