Der Kieler Rechtsanwalt Lutz Schroeder mausert sich zu einem „richtigen“ Abmahnanwalt.
Bisher verschickte er nur urheberrechtliche Abmahnungen für den Hamburger Fotografen
Christoph Scholz wegen Nutzung
eines Pixelio Fotos ohne korrekten Lizenzvermerk und/oder den Verband
zum Schutz geistigen Eigentums (VSGE) wegen Flickr Bildern des
Fotografen Dennis Skley.
Bisher verschickte er nur urheberrechtliche Abmahnungen für den Hamburger Fotografen
Christoph Scholz wegen Nutzung
eines Pixelio Fotos ohne korrekten Lizenzvermerk und/oder den Verband
zum Schutz geistigen Eigentums (VSGE) wegen Flickr Bildern des
Fotografen Dennis Skley.
Jetzt werden im Namen des Geschäftsführers Christopher Preußel der Firma MissionDirect UG (haftungsbeschränkt), Pistoriusstraße 149 , 13086
Berlin auch Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) ausgesprochen.
Betroffen sich hier vor allem Verkäufer der Plattform discogs.com von Tonträgern.
Berlin auch Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) ausgesprochen.
Betroffen sich hier vor allem Verkäufer der Plattform discogs.com von Tonträgern.
Die Firma MissionDirect
UG (haftungsbeschränkt), bietet auf der Webseite vinyldirect.de und
der Webseite https://www.discogs.com/seller/vinyl.direct/profile
unter genau das, nämlich Tonträger zum Verkauf an.
UG (haftungsbeschränkt), bietet auf der Webseite vinyldirect.de und
der Webseite https://www.discogs.com/seller/vinyl.direct/profile
unter genau das, nämlich Tonträger zum Verkauf an.
Gerügt wird in den Abmahnungen, dass der Abgemahnte
als Anbieter von Tonträgern als Privatverkäufer bei eBay auftritt, obwohl die
Verkaufsaktivitäten aufgrund ihres Umfanges als gewerblich einzustufen seien.
als Anbieter von Tonträgern als Privatverkäufer bei eBay auftritt, obwohl die
Verkaufsaktivitäten aufgrund ihres Umfanges als gewerblich einzustufen seien.
Abgemahnt wird weiterhin das Fehlen verschiedener
gesetzlich vorgeschriebener Informationen:
gesetzlich vorgeschriebener Informationen:
· Informationen
zu Impressum /Anbieterkennzeichnung;
zu Impressum /Anbieterkennzeichnung;
· Informationen
über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen;
über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen;
· Informationen
darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragstext von dem Unternehmer
gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist;
darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragstext von dem Unternehmer
gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist;
· Informationen
darüber, wie der Kunde mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln
Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann;
darüber, wie der Kunde mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln
Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann;
· Informationen
über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrecht;
über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrecht;
· Informationen
über das gesetzliche Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular.
über das gesetzliche Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular.
Wie bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Gang und
Gäbe fordert die Rechtsanwalt Lutz
Schroeder neben der Abgabe einer den Wiederholungsfall ausschließenden
strafbewerten Unterlassungserklärung.
Gäbe fordert die Rechtsanwalt Lutz
Schroeder neben der Abgabe einer den Wiederholungsfall ausschließenden
strafbewerten Unterlassungserklärung.
Und damit sich die ganze Schreiberei, also der
Aufwand, auch lohnt werden Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes
von 7.500,00 € in Höhe von 612,80 € gefordert.
Aufwand, auch lohnt werden Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes
von 7.500,00 € in Höhe von 612,80 € gefordert.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Markenrecht (MarkenG)
und Wettbewerbsrecht (UWG)
befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Markenrecht (MarkenG)
und Wettbewerbsrecht (UWG)
befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide
hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für
IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht.
hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für
IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
sich gerne mit mir
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oder 05202 / 7 31 32,
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per email :info (at) ra-gerth.de
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Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von
Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und
kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem
angemessenen Pauschalhonorar!
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