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Discogs.com das neue Eldorado für Abmahnanwälte – Schallplatten sind jetzt wieder in – Abmahnungen waren nie out

Die gute alte Schallplatte ist wieder in. Da muss es im 21. Jahrhundert selbstverständlich eine entsprechende Internetplattform für den Verkauf und den Erwerb geben.


Die momentan wohl erfolgreichste Plattform ist discogs.com, eine kostenlose, von Mitgliedern aufgebaute Online-Datenbank
für Diskografien von Musikern und Musiklabeln. Mit einem Alexa Rank von 817
weltweit und 320 in Deutschland (Stand: November 2016) zählt sie zu den
meistbesuchten Websites der Welt (Wikipedia). Jetzt betrieben von der Londoner Firma Zink Media, Inc..





Und wo viel verkauft wird, sind sie nicht weit – die entsprechenden Abmahner. Was wohl vor allem auch daran liegen könnte, dass der Webseitenbetreiber aus London wenig bis überhaupt keine Kenntniss vom deutschen Wettbewerbsrecht hat.



Denn Möglichkeiten um Impressum, Widerrufsbelehrung und/oder AGB zu implementieren gibt es kaum. Da wo andere Shoppingseiten extra Seiten für vorhalten ist den Betreibern von discogs.com dieses Problem völlig unbekannt und selbst auf Nachfrage nur schwer zu vermitteln.






Der Kieler Rechtsanwalt Lutz Schroeder selbst mit einem Profil auf discogs.com vertreten mahnt, nachdem er selbst die Schallplatten kauft, im Namen des Geschäftsführers Christopher Preußel der Firma MissionDirect UG (haftungsbeschränkt), Pistoriusstraße 149 , 13086 Berlin  Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) ab. 


Die Firma MissionDirect UG (haftungsbeschränkt), bietet auf der Webseite vinyldirect.de und der Webseite https://www.discogs.com/seller/vinyl.direct/profile unter genau das, nämlich Tonträger zum Verkauf an.

Gerügt wird in den Abmahnungen, dass der Abgemahnte als Anbieter von Tonträgern als Privatverkäufer bei eBay auftritt, obwohl die Verkaufsaktivitäten aufgrund ihres Umfanges als gewerblich einzustufen seien.

Abgemahnt wird weiterhin das Fehlen verschiedener gesetzlich vorgeschriebener Informationen:

·      Informationen zu Impressum /Anbieterkennzeichnung;
·      Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen;
·      Informationen darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragstext von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist;
·      
·      Informationen über das gesetzliche Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular.
und das Fehlen des Links zur
„OS-Plattform, welcher leicht zugänglich und klickbar vorzuhalten ist.

Wie bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Gang und Gäbe fordert die Rechtsanwalt Lutz Schroeder neben der Abgabe einer den Wiederholungsfall ausschließenden strafbewerten Unterlassungserklärung.

Und damit sich die ganze Schreiberei, also der Aufwand, auch lohnt werden Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 7.500,00 € in Höhe von 612,80 € gefordert.

Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht  (MarkenG) und Wettbewerbsrecht (UWG) befasst oder einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.


Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.

Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.


Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.




Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar!


Auch sollten Verkäufer der Plattform sich mit den Informationspflichten vertraut machen, um VOR einer Abmahnung tätig werden zu können, damit keine solche ins Haus flattert.

Rechtsanwalt Gerth verfügt im Übrigen über ein Profil bei discogs.com und kann dabei helfen Abmahnungen zu vermeiden.

Eine Antwort auf „Discogs.com das neue Eldorado für Abmahnanwälte – Schallplatten sind jetzt wieder in – Abmahnungen waren nie out“

Vielen Dank für den Blogeintrag.

Eine Frage: Das Risiko, wegen fehlerhafter Erklärungen abgemahnt zu werden, ist ja relativ hoch. Kann man von deutschen Rechtsanwälten auf Discogs auch dann abgemahnt werden, wenn man aus Deutschland ausschließlich ins Ausland verkauft (also einfach den Verkauf innerhalb Deutschlands ausschließt)?

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