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Bundesrat unterstützt öffentliches WLAN: Ende der Störerhaftung

Ein
weiterer Schritt zur Verbreitung von öffentlichem WLAN ist getan: Der Bundesrat
hat am 22.09.2017 das vom Bundestag bereits am 30.06.2017 verabschiedete
Telemediengesetz gebilligt. Die Neuregelung beendet die sogenannte
Störerhaftung für Anbieter öffentlichen Internets zum Beispiel in Schulen,
Gaststätten, Bürgerämtern oder Bibliotheken.
Anbieter müssen keine Kosten für
Abmahnungen mehr fürchten
Betreiber
von Internetzugängen könnten ihre Dienste künftig Dritten über drahtlose lokale
Netzwerke (WLAN) anbieten, ohne dabei befürchten zu müssen, für Rechtsverstöße
von Nutzern abgemahnt oder haftbar gemacht zu werden. Ein Großteil der derzeit
bestehenden Kostenpflicht – insbesondere bei Abmahnungen – entfalle.
Angebot mit Registrierung weiter
möglich
Das
Gesetz stelle außerdem klar, dass Behörden WLAN-Betreiber nicht verpflichten
dürfen, Nutzer zu registrieren oder ein Passwort für die Nutzung zu verlangen.
Auf freiwilliger Basis sei dies weiter möglich. Eine Registrierung, bei der die
persönlichen Daten von Nutzern zu anderen als Abrechnungszwecken gespeichert
werden, dürfe datenschutzrechtlich allerdings nur mit Einwilligung des Nutzers
erfolgen. Außerdem regele das Gesetz, unter welchen Bedingungen Nutzungssperren
im Einzelfall möglich sind.
Bundesregierung will Schub für offene
WLAN-Hotspots
Das
Gesetz geht auf einen Entwurf der Bundesregierung zurück, die sich davon einen
entscheidenden Schub für mehr offene WLAN-Hotspots verspricht. WLAN sei
mittlerweile ein wichtiger Baustein der digitalen Infrastruktur und Grundlage
vieler Geschäftsmodelle und Innovationen, hieß es zur Begründung der Vorlage,
die der Bundestag mit kleineren Änderungen angenommen hatte. Auch der Bundesrat
hatte sich in seiner Stellungnahme vom 12.05.2017 bereits sehr zufrieden
mit den Regierungsplänen gezeigt.
Verkündung und Inkrafttreten

Das
Gesetz werde nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, teilte
der Bundesrat weiter mit. Es solle am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

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