Wenn der Anruf kommt, dass die Klage zurückgenommen wird,
wenn Du schon auf dem Weg zum AG Lemgo bist.
wenn Du schon auf dem Weg zum AG Lemgo bist.
Weder der Düsseldorfer Kollege Eugen Reznitskiy, noch die
Aegis Multimedia Protection GmbH wollen den absurden Filesharing-Vorwurf aus
dem Mahnbescheid begründen, noch der Ladung Folge leisten.
Aegis Multimedia Protection GmbH wollen den absurden Filesharing-Vorwurf aus
dem Mahnbescheid begründen, noch der Ladung Folge leisten.
Da ruft man regelmäßig beim Gericht an und fragt, ob denn zu
der Ladung zum Termin am heutigen 29.01.2018, bereits die Klagebegründung
eingegangen ist. Diese Frage wurde verneint. Dann fragt der gebrannte Anwalt,
ob der der Kollege das EB für die Ladung zurückgeschickt habe. Auch diese Frage
wurde verneint, verbunden mit dem Hinweis, dass man dann schließlich die Ladung
per PZU zugestellt habe, der Kollege also von dem Kenntnis habe.
der Ladung zum Termin am heutigen 29.01.2018, bereits die Klagebegründung
eingegangen ist. Diese Frage wurde verneint. Dann fragt der gebrannte Anwalt,
ob der der Kollege das EB für die Ladung zurückgeschickt habe. Auch diese Frage
wurde verneint, verbunden mit dem Hinweis, dass man dann schließlich die Ladung
per PZU zugestellt habe, der Kollege also von dem Kenntnis habe.
Am Freitag dann die Frage, ob denn wohl die Klage
zurückgenommen sei, das AG Lemgo, ist zwar nah bei, aber nicht um die Ecke.
Nee, war sie auch nicht.
zurückgenommen sei, das AG Lemgo, ist zwar nah bei, aber nicht um die Ecke.
Nee, war sie auch nicht.
Das geschah dann erst heute Morgen kurz vor dem Termin. Na,
wer als angeblicher Rechteinhaber Geld zum Verbrennen hat, macht das halt so.
wer als angeblicher Rechteinhaber Geld zum Verbrennen hat, macht das halt so.
Ach ja, die Ladung zum Termin erfolgte, weil mein
Widerspruch des Mahnbescheids es so wollte, quasi der Buzzer zum
Unter-Druck-Setzen des angeblichen Rechteinhabers.
Widerspruch des Mahnbescheids es so wollte, quasi der Buzzer zum
Unter-Druck-Setzen des angeblichen Rechteinhabers.