Urteil bedeutet, dass die aktuelle Fanpage-Nutzung rechtswidrig ist.
Urteil ist erstmalig geklärt, dass Betreiber einer Fanpage u.a. beispielsweise eine
Datenschutzerklärung vorhalten müssen, wie dies bisher „nur“ für Webseiten vorgesehen war. Auch
müssen Betreiber nun Nutzern gegenüber Auskunft erteilen, ob Daten gespeichert
und verarbeitet werden und wenn ja, wie genau.
da Betreibern überhaupt nicht bekannt ist, in welcher Art und Weise Daten von
Facebook erhoben und verarbeitet werden.
rechtskonforme Umsetzung ist derzeit einfach nicht möglich.
Datenverarbeitung(sverstöße) des jeweiligen Anbieters (mit)verantwortlich ist.
Mit anderen Worten die Entscheidung dürfte so auch Facebook-Pixel, Instagram und alle Google-Dienste wie youtube und Google-Maps, Google-Adwords etc. betreffen.
Entscheidung, die auf der Grundlage des alten Rechts , also der
Datenschutzrichtlinie 95/46/EG – ergangen ist und nicht die aktuelle Rechtslage
nach der seit dem 25.05.2018 geltenden DS-GVO betrifft. Aber weit gefehlt, denn
bezüglich der Verantwortlichkeit ergeben
sich gerade keine Änderungen zwischen altem und neuen Recht.
Facebook-Fanseite ist derzeit nicht realisierbar. Jetzt sind die Social-Media-Plattformen
gefordert. Erst dann können beruflich genutzte Profile dort wieder rechtssicher betrieben werden.
Wer also eine Strategie des Null-Risikos fahren will, kann die Seite nur deaktivieren und warten was Facebook sich einfallen lässt.
Die Frage ist, muss man deswegen die Seite löschen oder sie vorübergehend vom Netz nehmen?
Dies ist wohl eher eine reine Kosten-Nutzen-Frage. Denn als mögliche Maßnahmen bei Verstößen, also wenn das Bundesverwaltungsgericht nach der jetzt erfolgten Klärung der Vorfragen des EuGH zu der Auffassung kommen sollte, dass Facebook gegen die Datenschutzrichtlinie 94/46/EG verstößt, dann könnten Fanseiten-Betreiber wohl mit Kosten in Höhe von 5.000,00 € rechnen.
Also ist die Überlegung wohl zunächst: Was bringt mir die Seite? Mehr als die möglichen Kosten oder weniger!
Und wenn man die Seite weiter betreibt dann können Nutzer auch Anfragen stellen.
Anfragen direkt an Fanpagebetreiber richten, sollte diese die Nutzer auf Facebooks Datenschutzerklärung, Kontaktmöglichkeit und
vor allem die Downloadfunktion
für Nutzerdaten verweisen, da die Fanpage-Betreiber keinerlei Auskunft
geben können, da die keine Daten haben.
eigenen Nutzerdaten findet sich unterhalb der eigenen
Profileinstellungen(https://register.facebook.com/editaccount.php) und ist
sowohl durch das Passwort als auch durch Capchas vor Missbrauch gesichert.
enthält meiner Auffassung nach tatsächlich sämtliche Notwendigkeiten.