Angesichts der nun schon seit Jahren abgeflauten
Berichterstattung könnte man meinen, dass Filesharing-Verfahren im Grunde keine
Rolle mehr spielen. Fakt ist allerdings, dass dem Thema lediglich kaum noch
Aufmerksamkeit zuteil wird, die Zahl der Betroffenen aber keineswegs geringer
geworden ist – teilweise sind sogar neue Rekordzahlen zu verzeichnen.
Berichterstattung könnte man meinen, dass Filesharing-Verfahren im Grunde keine
Rolle mehr spielen. Fakt ist allerdings, dass dem Thema lediglich kaum noch
Aufmerksamkeit zuteil wird, die Zahl der Betroffenen aber keineswegs geringer
geworden ist – teilweise sind sogar neue Rekordzahlen zu verzeichnen.
Die Verwendung klassischer Filesharing-Plattformen für die
Verbreitung beziehungsweise des Bezug von Inhalten hat durchaus an Bedeutung
verloren. Immerhin sind viele Nutzer inzwischen auf die erschwinglich und gut
nutzbaren Streaming-Angebote der Medienindustrie umgestiegen. Und wer dort
nicht fündig wird, landet meist bei Share-Hostern, die für den Nutzer zumindest
juristisch wesentlich ungefährlicher sind als die Verwendung von BitTorrent.
Verbreitung beziehungsweise des Bezug von Inhalten hat durchaus an Bedeutung
verloren. Immerhin sind viele Nutzer inzwischen auf die erschwinglich und gut
nutzbaren Streaming-Angebote der Medienindustrie umgestiegen. Und wer dort
nicht fündig wird, landet meist bei Share-Hostern, die für den Nutzer zumindest
juristisch wesentlich ungefährlicher sind als die Verwendung von BitTorrent.
Da verwundert es ein wenig, dass insbesondere in den USA die
Zahl der Klagen plötzlich wieder sprunghaft zunimmt. Nach Auswertungen der
öffentlich zugänglichen Gerichtsunterlagen kommt die Redaktion des Magazins
TorrentFreak auf über 1700 Klagen, die binnen der ersten sechs Monate wegen
Urheberrechtsverletzungen über Filesharing-Netze angestrengt wurden. Die
meisten richten sich gegen den klassischen einzelnen John Doe, es geht also
gegen private Internet-Nutzer, deren Namen erst noch von den Providern in
Erfahrung gebracht werden müssen.
Zahl der Klagen plötzlich wieder sprunghaft zunimmt. Nach Auswertungen der
öffentlich zugänglichen Gerichtsunterlagen kommt die Redaktion des Magazins
TorrentFreak auf über 1700 Klagen, die binnen der ersten sechs Monate wegen
Urheberrechtsverletzungen über Filesharing-Netze angestrengt wurden. Die
meisten richten sich gegen den klassischen einzelnen John Doe, es geht also
gegen private Internet-Nutzer, deren Namen erst noch von den Providern in
Erfahrung gebracht werden müssen.
Im vergangenen Jahr verzeichnete man in den USA hingegen
1019 entsprechende Fälle – der Wert wurde nun also schon in der Hälfte der Zeit
sehr deutlich übertroffen. Allein im zweiten Quartal dieses Jahres wurden
demnach 1011 neue Klagen dieser Art eingereicht, was die höchste je verbuchte
Zahl ist. Selbst in der Hochphase der Auseinandersetzung ging es doch trotz
hoher Zahlen weniger um die Masse, als darum, mit einzelnen Beispielen eine
abschreckende Wirkung zu entfalten. Der bisherige Quartalsrekord stammt daher
auch erst von Anfang 2015, as es 902 Fälle gab.
1019 entsprechende Fälle – der Wert wurde nun also schon in der Hälfte der Zeit
sehr deutlich übertroffen. Allein im zweiten Quartal dieses Jahres wurden
demnach 1011 neue Klagen dieser Art eingereicht, was die höchste je verbuchte
Zahl ist. Selbst in der Hochphase der Auseinandersetzung ging es doch trotz
hoher Zahlen weniger um die Masse, als darum, mit einzelnen Beispielen eine
abschreckende Wirkung zu entfalten. Der bisherige Quartalsrekord stammt daher
auch erst von Anfang 2015, as es 902 Fälle gab.
Filesharing is for…
In den Listen der Kläger tauchen derweil die Namen der
großen Hollywood-Studios und der Major Labels kaum noch auf. Diese haben
schlicht kaum ein Interesse daran, die Rechtsabteilung damit zu beschäftigen,
einen kleinen vierstelligen Betrag von privaten Nutzern abzuknöpfen, wenn damit
keine größere Strategie unterfüttert wird. Stattdessen tauchen vor allem zwei
Namen auf: Malibu Media und Strike 3 Holdings. Ersterer ist schon seit Jahren
ein sehr aktiver Kläger. Zweiterer hingegen ist noch recht neu in dem Bereich
unterwegs. Das Geschäft beider Unternehmen besteht ansonsten in der Vermarktung
von Porno-Produktionen.
großen Hollywood-Studios und der Major Labels kaum noch auf. Diese haben
schlicht kaum ein Interesse daran, die Rechtsabteilung damit zu beschäftigen,
einen kleinen vierstelligen Betrag von privaten Nutzern abzuknöpfen, wenn damit
keine größere Strategie unterfüttert wird. Stattdessen tauchen vor allem zwei
Namen auf: Malibu Media und Strike 3 Holdings. Ersterer ist schon seit Jahren
ein sehr aktiver Kläger. Zweiterer hingegen ist noch recht neu in dem Bereich
unterwegs. Das Geschäft beider Unternehmen besteht ansonsten in der Vermarktung
von Porno-Produktionen.
In der ganzen Liste der aktuellen Klagen taucht ohnehin nur
ein Rechteverwerter auf, der nichts mit der Adult-Industrie zu tun hat. Eine
Firma namens Bodyguard Productions reichte ein gutes Dutzend Klagen wegen der
Verbreitung des Films „The Hitman’s Bodyguard“ ein. Das wirft
letztlich auch ein Licht darauf, welche Inhalte im Filesharing heute die
dominante Rolle spielen.
ein Rechteverwerter auf, der nichts mit der Adult-Industrie zu tun hat. Eine
Firma namens Bodyguard Productions reichte ein gutes Dutzend Klagen wegen der
Verbreitung des Films „The Hitman’s Bodyguard“ ein. Das wirft
letztlich auch ein Licht darauf, welche Inhalte im Filesharing heute die
dominante Rolle spielen.
In Europa lassen sich solche Zahlen nicht so einfach
erheben, da die Gerichtssysteme hier wesentlich intransparenter sind.
Allerdings dürfte es hier wesentlich weniger Klagen geben, was unter anderem
daran liegt, dass beispielsweise in Deutschland die meisten Fälle nur bis auf
die Stufe der Abmahnung kommen und es nie zu einem Verfahren vor einem Gericht
kommt.
erheben, da die Gerichtssysteme hier wesentlich intransparenter sind.
Allerdings dürfte es hier wesentlich weniger Klagen geben, was unter anderem
daran liegt, dass beispielsweise in Deutschland die meisten Fälle nur bis auf
die Stufe der Abmahnung kommen und es nie zu einem Verfahren vor einem Gericht
kommt.