Das Inkassounternehmen Rhein Inkasso (firmierend unter Rhein Inkasso und Forderungsmanagement
GmbH) mahnt momentan angebliche Forderungen nach § 97 UrhG geltend,
die viele vormals abgemahnte Anschlussinhaber längst als erledigt betrachteten.
GmbH) mahnt momentan angebliche Forderungen nach § 97 UrhG geltend,
die viele vormals abgemahnte Anschlussinhaber längst als erledigt betrachteten.
Zuvor hatte die FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg erfolglos versucht, Geld von
den abgemahnten Anschlussinhabern einzutreiben.
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg erfolglos versucht, Geld von
den abgemahnten Anschlussinhabern einzutreiben.
Es schien so, als sei die Sache nunmehr im Sande
verlaufen. Jedoch lässt man nicht locker. Nach dem Anwalt meldet sich nun Rhein Inkasso mit hohen
Forderungen. Thematisch geht es bei solchen Zahlungsschreiben um
überhöhten Schadenersatz für die Elite
Film AG (Schweiz), Malibu Media LLC, Arte Fiori® eK Exclusive products, PTG
Nevada LLC, Cobbler Nevada LLC der
wegen eines illegalen Uploads von Musik, Filmen oder Pornos entstanden sein
soll.
verlaufen. Jedoch lässt man nicht locker. Nach dem Anwalt meldet sich nun Rhein Inkasso mit hohen
Forderungen. Thematisch geht es bei solchen Zahlungsschreiben um
überhöhten Schadenersatz für die Elite
Film AG (Schweiz), Malibu Media LLC, Arte Fiori® eK Exclusive products, PTG
Nevada LLC, Cobbler Nevada LLC der
wegen eines illegalen Uploads von Musik, Filmen oder Pornos entstanden sein
soll.
Was ist die
Grundlage der erneuten Mahnschreiben?
Grundlage der erneuten Mahnschreiben?
Vor vielen Jahren muss dem Internetanschlussinhaber eine
anwaltliche Abmahnung von der FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zugegangen sein. Darin wurde behauptet, dass
man einen unerlaubten Musik- oder Filmupload, sog. Filesharing, über eine
sogenannte Tauschbörse festgestellt
habe. Dieser Verstoß wurde dem Anschluss daheim zugeordnet, weshalb auch der
Inhaber des Internets in Anspruch genommen worden ist.
anwaltliche Abmahnung von der FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zugegangen sein. Darin wurde behauptet, dass
man einen unerlaubten Musik- oder Filmupload, sog. Filesharing, über eine
sogenannte Tauschbörse festgestellt
habe. Dieser Verstoß wurde dem Anschluss daheim zugeordnet, weshalb auch der
Inhaber des Internets in Anspruch genommen worden ist.
Forderungen in
der alten FAREDS Abmahnung
der alten FAREDS Abmahnung
- Unterlassungserklärung
- Lizenzgebühren/Schadenersatz für die angeblichen
Rechteinhaber - Kosten für die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH
Was fordert Rhein
Inkasso heute?
Inkasso heute?
Punkt 2.: Lizenzgebühren/Schadenersatz
Neuer Punkt4: Zinsen seit der Abmahnung in Jahr 2013 bis
2015
2015
Ist die Sache
nicht schon längst verjährt?
nicht schon längst verjährt?
Die Rechtsprechung ist hier eindeutig. Für die
Geltendmachung der Schadenersatzansprüche gilt nach Ansicht des BGH die 10-jährige
Verjährungsfrist (BGH, Urt. v. 12.05.2016, I ZR 48/15, Rn. 95; ferner Urt.
v. 15.01.2015, I ZR 148/13, Rn. 28 ff.)
Geltendmachung der Schadenersatzansprüche gilt nach Ansicht des BGH die 10-jährige
Verjährungsfrist (BGH, Urt. v. 12.05.2016, I ZR 48/15, Rn. 95; ferner Urt.
v. 15.01.2015, I ZR 148/13, Rn. 28 ff.)
Mahnschreiben der
Rhein Inkasso – was tun?
Rhein Inkasso – was tun?
Wie bisher für die Abmahnungen der Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gelten auch für die neuen Mahnschreiben der Rhein
Inkasso:
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gelten auch für die neuen Mahnschreiben der Rhein
Inkasso:
- · Setzen Sie sich
nicht selbst mit der Rhein Inkasso in Verbindung! Jede noch so unbedachte
Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen. - · Unterschreiben
Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch
zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein Schuldeingeständnis
abgeben. - · Aufgrund der
gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung
der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich
überprüft werden. - · Trotz der
zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
Downloads empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - · Prüfen Sie, ob
der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss
benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden,
Besucher). - · Der BGH hat
entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder
und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH,
Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet
dieses Familienmitglied selbst. - · Haben
Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der
Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12
– Morpheus ). - · Der BGH hat mit Urteil
vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens“
entschieden, dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend
gesichertem WLAN besteht. - · Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung
mit mehr als 6.000 Abmahnungen wegen Filesharing und über 200
Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die
Vorwürfe in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber
überhaupt haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen
Pauschalpreis mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte
Summe zu drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen. - · Abmahnungen wegen
Filesharing der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH werden in der
IT-Kanzlei Gerth nahezu täglich bearbeitet. - · Mahnschreiben der
Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH werden hier häufig und schnell
bearbeitet - · Für den Fall,
dass der abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften
muss, sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine Zahlung an die Rhein Inkasso
erfolgt. - · Die drei
BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse
I, Tauschbörse II und
Tauschbörse III benannt hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung
gegen Abmahnungen wegen Filesharing, haben diese Entscheidungen die
Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade
zukünftig die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen
wichtig. - · Die
BGH-Entscheidungen vom 12. Mai 2016 I
ZR 272/14, I
ZR 1/15 – Tannöd , I
ZR 43/15, I
ZR 44/15, I
ZR 48/15 – Everytime we touch und I
ZR 86/15 – Everytime we touch haben massive Auswirkungen auf die
Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing da sie die Darlegungslast der
Abgemahnten drastisch verstärt und ausgedehnt haben. Ebenso wurde wegen der
Verjährungsfrist die bisherige Rechtsprechung gekippt. Forderungen aus
Filesharing verjähren nicht nach 3, sondern erst nach 10 Jahren. - · Der BGH hat mit
dem Urteil
vom 06.10.2016, Az. I ZR 154/15-Afterlife
in einen Grundsatzentscheidung zur Reichweite der sekundären Darlegungslast
entschieden, dass ein abgemahnter Anschlussinhaber im Rahmen seiner zumutbaren
Nachforschungspflicht eben gerade nicht dazu verpflichtet werden kann, Computer
seiner Familienangehörigen zu untersuchen. Er sei, so der BGH, auch nicht
verpflichtet den wahren Täter preiszugeben, sondern der beklagte Anschlussinhaber
genüge seiner sekundären Darlegungslast bereits dadurch dass
er die Zugriffsberechtigten benennt, die aus seiner Sicht als Täter in
Betracht kommen. Und selbst unklare Aussagen von Zeugen gehen dem BGH nach zu
Lasten der Abmahner, da diese ja auch die Beweislast trage. - · Der BGH hat ganz
aktuell mit dem Urteil
vom 30. März 2017 – I ZR 19/16 – Loud nochmals zwei Sachen klargestellt und
entschieden: Der Anschlussinhaber ist nicht verpflichtet, die Internetnutzung
seines Ehegatten zu dokumentieren und dessen Computer auf die Existenz von
Filesharing-Software zu untersuchen. Hat der Anschlussinhaber jedoch im Rahmen
der ihm obliegenden Nachforschungen den Namen des Familienmitglieds erfahren,
das die Rechtsverletzung begangen hat, muss er dessen Namen offenbaren, wenn er
eine eigene Verurteilung abwenden will. - Ich biete Ihnen an, dass
Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung
mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per
Post zukommen lassen können.
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per
Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
:05202 / 7 31 32
oder
kostenfrei unter 0800 88 7 31 32 ,
kostenfrei unter 0800 88 7 31 32 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
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in Verbindung setzen.
Eine Antwort auf „Resteaufkäufer Rhein Inkasso macht angebliche Forderungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“
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