Rechtsanwalt Marcel van Maele, Kapellenstraße 82 in 52066 Aachen mahnt auch im Februrar 2019 nach August 2017 und (August 2016) im Auftrag des geschäftsführenden Gesellschafter Luzian Flügel der Firma MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH, Roermonder Str. 9, 52531 Übach-Palenberg angebliche Markenrechtsverletzungen an der Marke „Blue Ocean“ ab.
Die Abmahnschreiben beziehen sich auf Angebote aus dem Online-Angebot auf der Plattform amazon des Abgemahnten. Konkret geht es um den Vorwurf der markenrechtswidrigen Benutzung der Angabe „Ocean Blue“ für ein Parfum von Escada.
Der Vertrieb eines derartigen Produktes mit der auf dem Produkt deutlich kennzeichenmäßig angebrachten Kennzeichnung „Ocean Blue“ stelle eine eklatante Verletzung der zu Gunsten der MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH streitenden Markenrechte gem. § 14 Abs. 2 S. 1 MarkenG dar, . schließlich sei die MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH die Inhaberin der deutschen Marke „Blue Ocean“ Markennummer 39532586
Da in der Abmahnung wird ein Verstoß gegen § 14 Abs. 2 S. 1 MarkenG gerügt wird, stünden der Markeninhaberin der MV Marketing und Vertrieb für Produktneuheiten aller Art GmbH entsprechende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu.
Rechtsanwalt van Maele fordert im vorliegenden Fall die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung der Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 50.000 € in Höhe von einer 1,3 Gebühr in Höhe von 1.822,96 € inkl. der MwSt..
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht (MarkenG) befasst oder einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht (MarkenG) befasst oder einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der
IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen
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