Manchmal bekommt man schon ziemlich komische Verfügen von
Gerichten inklusiver nicht nachzuvollziehender Vergleichsvorschläge.
Gerichten inklusiver nicht nachzuvollziehender Vergleichsvorschläge.
Ein solcher erreichte mich die Tage in einem
Urheberrechtsprozess wegen angeblicher unerlaubter Bildnutzung:
Urheberrechtsprozess wegen angeblicher unerlaubter Bildnutzung:
- Die Klägerseite
wird darauf hingewiesen, dass der Antrag zu 1) a) in Höhe von 1.162,50 EUR
nicht nachvollziehbar ist. Der Kläger berechnet den Lizenzschaden auf Seite 7
der Anspruchsbegründung mit 450,00 EUR. Überhaupt sind die genannten Zeiträume
in der Anspruchsbegründung nicht nachvollziehbar (03.02.2012-19.11.2012 auf
Seite 2, 04.06.2014-20.11.2014 auf Seite 7, 03.02.2012-19.11.2014 in Anlage 4). - Die Klägerseite
wird weiterhin darauf hingewiesen, dass der Anspruch auf Erstattung von
außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten verjährt sein dürfte. Die Zustellung
des Mahnbescheids konnte die Verjährung nicht mehr hemmen, da zwischen Antrag
und Zustellung mehr als 3 Monate vergangen sind. Mit ursächlich für die
Verzögerung war laut Schreiben des Mahngerichts vom 01.02.2018, dass der Antrag
auf Neuzustellung zunächst unzulässig gewesen ist. Der zulässige Antrag auf
Neuzustellung ist dann erst am 16,03.2018 beim Mahngericht eingegangen. Die
Nachricht über die Nichtzustellung wurde auch schon bereits am 12.12.2017 vom
Mahngericht versandt. - Der Beklagte zahlt
an den Kläger zur Abgeltung der Klageforderung einen Betrag in Höhe von 450,00
EUR. - Die Kosten des
Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben. - Den Parteien wird
aufgegeben, binnen 3 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses gegenüber dem Gericht
zu erklären, ob sie den vorstehenden Vergleichsvorschlag annehmen (§ 278 Abs.
6 ZPO). - Sofern bei
grundsätzlicher Vergleichsbereitschaft kein Einverständnis mit der
vorgeschlagenen Regelung besteht, wird anheim gestellt, untereinander in
Verhandlungen einzutreten. - Die Klägerseite
erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Hinweisen und dem Schriftsatz des
Beklagten binnen 5 Wochen.
Vorausgegangen war eine Klage aus Urheberrechtsverletzung
auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.162,50 € sowie Erstattung der
außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höh evon 546,50 € nebst Zinsen seit
Januar 2015.
auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.162,50 € sowie Erstattung der
außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höh evon 546,50 € nebst Zinsen seit
Januar 2015.
Die Klage wurde selbstverständlich vor einem unzuständigen
Gericht
Gericht
erhoben. Und nach der Verweisung kommt dann direkt mit der Ladung irgendwann im Sommer 2019 die Verfügung mit dem Vorschlag.
Wie soll ich einem Mandanten erklären, dass der Kläger
statt der geforderten 1.709,00 € jetzt 450,00 € bekommen soll, er aber die
Hälfte der Kosten und auch noch zusätzlich meine Vergleichsgebühr tragen soll?
statt der geforderten 1.709,00 € jetzt 450,00 € bekommen soll, er aber die
Hälfte der Kosten und auch noch zusätzlich meine Vergleichsgebühr tragen soll?