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Filesharing – Klage der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH und Klagerücknahme nach erster Erwiderung

Die IT-Kanzlei Gerth  konnte vor kurzem für einen Mandanten einen Erfolg
gegen die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH, Carl-Reuther-Str. 1,
68305 Mannheim vor dem AG Bielefeld erzielen.
Wie hier
berichtet macht das  Inkassounternehmen
Rhein Inkasso (firmierend unter Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH aktuell
angebliche Forderungen nach § 97 UrhG geltend, die viele in den Jahren 2013 und
2014 abgemahnte Anschlussinhaber längst als erledigt betrachteten. Zuvor hatte die
ra.meier Rechtsanwaltskanzlei, Marcus Meier, Waltroper Straße 46, 44538 Lünen
aus Hamburg erfolglos versucht, Geld von den abgemahnten Anschlussinhabern
einzutreiben.
Zunächst versuchte es die Rhein Inkasso und
Forderungsmanagement GmbH mit einem weiteren Forderungsschreiben in eigenem Namen
, ehe dann von Rechtsanwalt Oliver Edelmaier, Augustanlage 57, 68165
Mannheim ein Mahnbescheid beantragt worden ist, welchen er dann nach dem
erfolgten Widerspruch mit einer Klage begründet hat.
Das AG Bielefeld hat dann auch sofort terminiert. Nach der
ersten Klageerwiderung meinerseits hat dann  
Rechtsanwalt Oliver Edelmaier die Klage zurückgenommen.
Aber die Klagerücknahme
zeigt, dass eine zielgerichtete Verteidigung durch einen in 
Filesharingfragen
erfahrenen Fachanwalt
 gegen Klagen,
Mahnbescheide und schon bei den urheberrechtlichen Abmahnungen durchaus
sinnvoll und erfolgsversprechend sein kann und zum Ziele führt.
Es zeigt sich also, dass auch ohne andere
mögliche Täter eine Verteidigung gegen Klagen wegen Filesharing möglich und
sogar sinnvoll sein kann. Bestreiten mit Substanz und nicht in den blauen Dunst
ist hier zielführend.

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