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Fortbildung am Pfingstwochenende – DSGVO rauf und runter

Jeder Fachanwalt muss sich zum Erhalt dieses Titels pro Jahr 15 Stunden fortbilden. Und da ich  als, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth über drei (3) Fachanwaltstitel verfüge und berechtigt bin die Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht und  Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, zu führen, muss ich mich halt 45 Stunden im Jahr fortbilden.

Zu Beginn des Pfingstwochenendes standen nun die letzten 10 Stunden für den Erhalt des Titels des Fachanwalts für Informationstechnologierecht, kurz Fachanwalt für IT-Recht an.
Hierzu war ich am Freitagnachmittag und am Samstagvormittag  Zuhörer des geschätzten Hamburger Kollegen Christian Oberwetter.
Am Freitag war das Thema: „Arbeitsrecht am IT-Arbeitsplatz (Datenschutz, Urheberrecht etc.)“ und am Samstag hörte ich „Aktuelles zum Beschäftigtendatenschutz und EU-DSGVO“.

Selbstverständlich alles im Interesse der Mandatsbearbeitung. Man kann also sagen, dass ich mich im Datenschutzrecht auf dem aktuellsten Stand befinde.


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