Die Deutsche Bahn muss ihre Kunden nach einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs beim Online-Kauf einer Bahncard besser über ihre
Rechte informieren. Unternehmen müssten Verbraucher darüber in Kenntnis setzen,
dass es bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein zweiwöchiges
Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen gebe, urteilten die Luxemburg Richter am
12.03.2020. Der Online-Kauf einer Bahncard falle unter die entsprechende
EU-Richtlinie.
Europäischen Gerichtshofs beim Online-Kauf einer Bahncard besser über ihre
Rechte informieren. Unternehmen müssten Verbraucher darüber in Kenntnis setzen,
dass es bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein zweiwöchiges
Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen gebe, urteilten die Luxemburg Richter am
12.03.2020. Der Online-Kauf einer Bahncard falle unter die entsprechende
EU-Richtlinie.
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