Wer geglaubt hat, dass die Abmahnmaschinerie nach der Gesetzesänderung vom 09.10.2013 zum erlahmen kommen würde hat sich getäuscht. Und damit wohl auch der Gesetzgeber. War das Eindämmen der Flut von Abmahnungen wegen Filesharing doch ein erklärtes Ziel der Gesetzesänderung, im Volksmund auch Lex Waldorf Frommer genannt.
Zumindest laufen hier weiterhin reihenweise abgemahnte Anschlussinhaber auf, die alle Post von Anwaltskanzleien wegen Filesharing erhalten haben.
Auch schön, führt das doch dazu dass in 1- 3 Jahren die Landkarte der bereisten Amtsgerichte um einige Exoten reicher wird.