Photostock, Friedrich-Jahn-Straße 11, 83052 Bruckmühl in Person des Inhabers Reinhold
Tscherwitschke mahnt die unberechtigte Nutzung von urheberrechtlich geschützten
Bildern bzw. Fotos ab. Im Jahr 2014 hat dies noch die Kanzlei Deubelli aus
Landshut für die Firma ChromOrange Photostock übernommen, nun glaubt man wohl ,
man habe genügend Know-How im Bereich der Abmahnung erworben um den Kuchen des
Schadensersatzes nicht teilen zu müssen.
Websiteninhaber wird die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial
vorgeworfen. Insbesondere wird den Inhabern der Websites
vorgeworfen, keine entsprechende Lizenzvereinbarung mit den Bildagenturen
abgeschlossen zu haben und daher durch die Verwendung des Bildmaterials ohne
Zustimmung der Rechteinhaber eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche
Zugänglichmachung im Sinne der §§ 16, 19a UrhG begangen zu haben.
Vorgehen der Fa. Chromorange – Photostock bleibt es dabei, dass Lichtbilder im
Unterschied zu anderen Darstellungsformen immer Schutz nach dem UrhG genießen,
entweder als „Werk“ nach § 2
Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder aber zumindest nach § 72 UrhG als einfache
Ablichtungen. Der Fotograf hat die alleinige Verfügungsbefugnis über seine
Lichtbilder, sodass eine Nutzung nur dann rechtmäßig erfolgt, wenn eine
Zustimmung des Erstellers vorliegt, welche der Nutzer im Zweifel nachzuweisen
hat.
einer Unterlassungserklärung und Auskunft zur streitgegenständlichen Nutzung
gefordert.
Firma ChromOrange Photostock wird Schadensersatz in Höhe von 1.861,96 € gefordert.
überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht bzw. einen Fachanwalt für
IT-Recht .
Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für
IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwaltes für
Gewerblichen Rechtsschutz.
der Firma ChromOrange Photostock gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten
zu lassen. Die von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer gesetzten
Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure
gerichtliche Auseinandersetzung droht.
Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können,
dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Firma ChromOrange Photostock Kontakt aufnehmen.
(Kosten-)Risiko gehen Sie nun bei einer fachanwaltlichen Beratung durch mich
ein?
gehen Sie weder ein Risiko ein, noch werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die
Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu Verfügung stellen, prüfe ich dies
unverbindlich. Gerne können Sie mich auch anrufen um mir das Problem zu
erklären.
für Sie passenden Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreiten und die damit
verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten
und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten.
Selbst wenn Sie sich dann gegen eine Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen
bis dahin keine Kosten an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.
dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann.
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax.
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
sich gerne mit mir
/ 7 31 32
unter 0800 88 7 31 32 ,
38 09 oder
setzen.