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LG Baden-Baden: Bereitstellung von Messdaten bei Geschwindigkeitsverstößen – Jenoptik TraffiStar S 330

Das LG Baden-Baden hat mit Beschluss
vom 14.09.2018, 2 Qs 104/18
entschieden, dass die Daten der Messreihe einer
Geschwindigkeitsmessung  dem Betroffenen
auf Antrag ggf. in anonymisierter Form zur Verfügung zu stellen sind.  
Damit stärkt das LG Baden-Baden das Akteneinsichtsrecht
bei Geschwindigkeitsverstößen. Dies begründete es damit, dass bereits das Recht
eines Betroffenen anerkannt sei, Einsicht in die Gebrauchsanweisung eines
Messgeräts zu nehmen, um überprüfen zu können, ob die Polizeibeamten das Gerät
richtig bedient haben und somit der Tatvorwurf gerechtfertigt ist. Diese
Überlegung sei auf die vom Messgerät generierten Messdaten zu übertragen. Im
dortigen Verfahren wurde ein Messgerät verwendet (Jenoptik TraffiStar S 330),
bei dem sogar die Herstellerfirma betont, dass anhand der Messfotos anderer
Fahrer geprüft werden kann, ob das Geschwindigkeitsergebnis bei dem Mandanten
plausibel ist.