Die Kanzlei Waldorf
Frommer mahnt aktuell für die Twentieth
Century Fox Home Entertainment Germany GmbH angebliche widerrechtliche
Uploads, sog. Filesharing, an Folge 1 der 7. Stafffel „Black Widower“ der US-amerikanischen
Fernsehserie „ Sons of
Anarchy “ ab.
Frommer mahnt aktuell für die Twentieth
Century Fox Home Entertainment Germany GmbH angebliche widerrechtliche
Uploads, sog. Filesharing, an Folge 1 der 7. Stafffel „Black Widower“ der US-amerikanischen
Fernsehserie „ Sons of
Anarchy “ ab.
Sons of Anarchy ist eine
US-amerikanische Dramaserie von Kurt Sutter über den fiktiven Motorrad-Club
Sons of Anarchy Motorcycle Club Redwood Original (wird in der Serie oft als
SAMCRO abgekürzt oder weiter zu Sam Crow verballhornt). Die Handlung der Serie ist
lose an Shakespeares Drama Hamlet angelehnt. (Quelle:Wikipedia)
US-amerikanische Dramaserie von Kurt Sutter über den fiktiven Motorrad-Club
Sons of Anarchy Motorcycle Club Redwood Original (wird in der Serie oft als
SAMCRO abgekürzt oder weiter zu Sam Crow verballhornt). Die Handlung der Serie ist
lose an Shakespeares Drama Hamlet angelehnt. (Quelle:Wikipedia)
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Serienfolgen der
TV-Serie „ Sons of
Anarchy ” in Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Serienfolgen der
TV-Serie „ Sons of
Anarchy ” in Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte
machen dabei einen Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die
Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 215,00
€ , in Höhe von 815,00 € geltend.
Die 7.
Staffel und letzte Staffel von „ Sons of Anarchy “ wurde bisher in Deutschland nicht gezeigt, so dass bisher nur die Original-amerikanischen
Serienfolgen verfügbar sind. Auch diese sind Gegenstand von Abmahnungen:
Staffel und letzte Staffel von „ Sons of Anarchy “ wurde bisher in Deutschland nicht gezeigt, so dass bisher nur die Original-amerikanischen
Serienfolgen verfügbar sind. Auch diese sind Gegenstand von Abmahnungen:
1 Black
Widower
Widower
2 Toil
and Till
and Till
3 Playing with Monsters
4 Poor Little Lambs
5 Some Strange Eruption
6 Smoke ’em if You Got ’em
7 Greensleeves
8 The Separation of Crows
9 What a Piece of Work is Man
10 Faith and Despondency
11 Suits of Woe
12 Red
Rose
Rose
13 Papa’s
Goods
Goods
Aber wie bisher gelten auch für die neuen
Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer
Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 1.090,00
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen
begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre
Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld
aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind
sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Ob und welche Folgen die
drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz
originell Tauschbörse I, Tauschbörse II und Tauschbörse III benannt
hat, zukünftig auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing
haben werden, wird man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der
schriftlichen Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich
aber mutmaßen, dass diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
Abmahnung nicht erleichtern werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig
die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
:05202 / 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.