Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH angebliches Filesharing an der US-amerikanischen Filmkomödie aus dem Jahr 2014
Nachts im Museum: Das geheimnisvolle Grabmal (Originaltitel: Night at the
Museum: Secret of the Tomb) ab.
Nachts im Museum: Das geheimnisvolle Grabmal (Originaltitel: Night at the
Museum: Secret of the Tomb) ab.
Regie
führte Shawn Levy aus dem Jahr 2014, der
mit dieser Fortsetzung seine Filme Nachts im Museum (Originaltitel
Night at the Museum/2006) und Nachts im Museum 2 (Originaltitel:
Night at the Museum: Battle of the Smithsonian/2009) fortsetzt. In dem
dritten Teil des Franchises verschlägt es Nachtwächter Larry Daley ins British
Museum in London, wo die magische Tafel von Ahkmenrah erneut unterschiedlichste
Museumsstücke zum Leben erweckt. In den Hauptrollen sind Ben Stiller und Robin
Williams zu sehen, in Nebenrollen unter anderem Owen Wilson, Ricky Gervais und
Ben Kingsley.
führte Shawn Levy aus dem Jahr 2014, der
mit dieser Fortsetzung seine Filme Nachts im Museum (Originaltitel
Night at the Museum/2006) und Nachts im Museum 2 (Originaltitel:
Night at the Museum: Battle of the Smithsonian/2009) fortsetzt. In dem
dritten Teil des Franchises verschlägt es Nachtwächter Larry Daley ins British
Museum in London, wo die magische Tafel von Ahkmenrah erneut unterschiedlichste
Museumsstücke zum Leben erweckt. In den Hauptrollen sind Ben Stiller und Robin
Williams zu sehen, in Nebenrollen unter anderem Owen Wilson, Ricky Gervais und
Ben Kingsley.
Nachts im Museum 3 kam am 18. Dezember 2014 in die deutschen Kinos.
In den USA startete der Film einen Tag später, am 19. Dezember 2014.
In den USA startete der Film einen Tag später, am 19. Dezember 2014.
Es
handelt sich um einen der letzten Filme von Robin Williams, welcher kurz
vor Ende der Dreharbeiten verstarb. Außerdem war es der letzte Film von Mickey
Rooney, dessen Filmkarriere über einen Zeitraum von 88 Jahren 300 Filme
umfasste.
handelt sich um einen der letzten Filme von Robin Williams, welcher kurz
vor Ende der Dreharbeiten verstarb. Außerdem war es der letzte Film von Mickey
Rooney, dessen Filmkarriere über einen Zeitraum von 88 Jahren 300 Filme
umfasste.
Hugh
Jackman und Alice Eve haben im Film einen gemeinsamen Gastauftritt. Sie spielen
sich selbst als Hauptdarsteller eines Musicals.
Jackman und Alice Eve haben im Film einen gemeinsamen Gastauftritt. Sie spielen
sich selbst als Hauptdarsteller eines Musicals.
Die
Handlung Nachts im Museum (Originaltitel Night at the Museum) von
beruht auf dem 1993 veröffentlichten Kinderbuch The Night at the Museum des
kroatischen Illustrators Milan Trenc.(Quelle:Wikipedia)
Handlung Nachts im Museum (Originaltitel Night at the Museum) von
beruht auf dem 1993 veröffentlichten Kinderbuch The Night at the Museum des
kroatischen Illustrators Milan Trenc.(Quelle:Wikipedia)
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Nachts im Museum: Das
geheimnisvolle Grabmal“ in Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Nachts im Museum: Das
geheimnisvolle Grabmal“ in Filesharing-Netzwerken.
Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen den Film Nachts im Museum: Das
geheimnisvolle Grabmalinnerhalb
eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und
so öffentlich zugänglich gemacht haben.
geheimnisvolle Grabmalinnerhalb
eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und
so öffentlich zugänglich gemacht haben.
Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte illegal, da die Rechteinhaberin Twentieth Century Fox Home Entertainment
Germany GmbH des Films Nachts im
Museum: Das geheimnisvolle Grabmaldie hierfür notwendige Einwilligung nicht
gegeben haben.
Germany GmbH des Films Nachts im
Museum: Das geheimnisvolle Grabmaldie hierfür notwendige Einwilligung nicht
gegeben haben.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00
€ geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Wenn der Verstoß nicht durch
den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann zumindest eine
deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden. - An dem Vorgehen ändern auch
nichts die am 11.06.2015 ergangenen Urteile des BGH, Tauschbörse
I, Tauschbörse II und Tauschbörse III; auch wenn die Abmahner dies
zunehmend Glauben lassen wollen. Bei den entschiedenen Fällen handelt es
sich um Entscheidungen nach altem Recht und ganz spezielle Konstellationen
bei den abgemahnten Anschlussinhabern.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
:0800 88 7 31 32
oder:
05202 / 73132 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.