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AG Essen – Der Auftrag zum Webdesign umfasst nicht die Suchmaschinenoptimierung

Das AG
Essen hat mit Urteil vom 16.03.2017, 136 C 237/15
entschieden, dass das Webdesign
keine Suchmaschinenoptimierung beinhaltet.

Ein IT-Dienstleister, der zunächst nur das Konzept und das
Design für eine neue Website erstellt, schuldet keine Suchmaschinenoptimierung.
Die Suchmaschinenoptimierung gehört vielmehr zur Phase der Programmierung.