Das AG
Essen hat mit Urteil vom 16.03.2017, 136 C 237/15 entschieden, dass das Webdesign
keine Suchmaschinenoptimierung beinhaltet.
Essen hat mit Urteil vom 16.03.2017, 136 C 237/15 entschieden, dass das Webdesign
keine Suchmaschinenoptimierung beinhaltet.
Ein IT-Dienstleister, der zunächst nur das Konzept und das
Design für eine neue Website erstellt, schuldet keine Suchmaschinenoptimierung.
Die Suchmaschinenoptimierung gehört vielmehr zur Phase der Programmierung.
Design für eine neue Website erstellt, schuldet keine Suchmaschinenoptimierung.
Die Suchmaschinenoptimierung gehört vielmehr zur Phase der Programmierung.