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Filesharing der Single „Alle Farben – She Moves“ kostet bei Kornmeier und Partner mehr als legal downloaden

Die Kanzlei Kornmeier
& Partner
  mahnt für die Firma B1 Recordings GmbH einen angeblichen widerrechtlichen Upload, sog.
Filesharing, an dem Lied
„Alle Farben – She Moves“ ab. Dieses soll sich auf dem Chartcontainer „ German Top 100 Single Chartcontainer“ befunden haben. 

Die Kanzlei Kornmeier & Partner  fordert
neben der Vernichtung der Datei und der Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung auch   309,44 € für die illegale Verbreitung
des urheberrechtlich geschützten Liedes „Alle Farben – She Moves“ der Firma B1 Recordings GmbH in Filesharing-Netzwerken.
Wasserkran  Wie bisher gilt auch für
die neuen Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte:

  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei Kornmeier
    & Partner 
    in Verbindung! Jede noch so
    unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen
    Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung des geforderten pauschalen
    Schadensersatzes verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung
    der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
    Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe
    einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss
    begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen
    Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
    Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). 
  • Der BGH
    hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige
    Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis
    Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 –
    BearShare
    ). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die
    Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene
    Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner
    Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR
    74/12 –
    Morpheus
    ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer
    unseres Lebens
    entschieden, dass für einen Anschlussinhaber
    keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden
    ist, kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch
:05202 / 7 31 32
,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder

per
email :info (at)
ra-gerth.de

in Verbindung setzen.