Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für Tiberius Film GmbH angebliches Filesharing an dem amerikanischen Film aus dem Jahr 2015 American
Beach House ab.
Beach House ab.
Drei
hübsche Damen und drei gutaussehende Männer ziehen das große Los und gewinnen
bei einem Internet-Wettbewerb einen Urlaub. Der Sommer ihres Lebens kann
kommen: Es geht es nach Malibu (Kalifornien) in ein äußerst glamouröses
Strandhaus. Vor Ort angekommen erwartet die sechs Gewinner aber erst einmal
eine Überraschung, denn sie müssen sich den Luxus teilen. Und nicht nur das:
Sollte einer der Gäste mit dem Ambiente, den anderen oder der Situation nicht zufrieden
sein und seine Koffer packen, so geht es gleich für alle Sechs wieder nach
Hause. Bei Nicht-Beachtung der Vorschrift werden sie einfach aus dem Anwesen
geschmissen. Überwacht wird das Ganze von Hausherrin Ms. Maureen (Mischa
Barton). Die Gewinner müssen sich also zusammenreißen, was sie für den schönen
Strand, die malerische Landschaft und die umwerfende Bleibe schließlich auch in
Kauf nehmen. Bald kommen sich die Frauen und Männer nach anfänglichen kleinen
Turbulenzen mit dem ein oder anderen Streich auch näher…
hübsche Damen und drei gutaussehende Männer ziehen das große Los und gewinnen
bei einem Internet-Wettbewerb einen Urlaub. Der Sommer ihres Lebens kann
kommen: Es geht es nach Malibu (Kalifornien) in ein äußerst glamouröses
Strandhaus. Vor Ort angekommen erwartet die sechs Gewinner aber erst einmal
eine Überraschung, denn sie müssen sich den Luxus teilen. Und nicht nur das:
Sollte einer der Gäste mit dem Ambiente, den anderen oder der Situation nicht zufrieden
sein und seine Koffer packen, so geht es gleich für alle Sechs wieder nach
Hause. Bei Nicht-Beachtung der Vorschrift werden sie einfach aus dem Anwesen
geschmissen. Überwacht wird das Ganze von Hausherrin Ms. Maureen (Mischa
Barton). Die Gewinner müssen sich also zusammenreißen, was sie für den schönen
Strand, die malerische Landschaft und die umwerfende Bleibe schließlich auch in
Kauf nehmen. Bald kommen sich die Frauen und Männer nach anfänglichen kleinen
Turbulenzen mit dem ein oder anderen Streich auch näher…
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ American Beach House“ in Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ American Beach House“ in Filesharing-Netzwerken.
Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen den Film American Beach House innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerks
(p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich
gemacht haben.
(p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich
gemacht haben.
Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte illegal, da die Rechteinhaberin Tiberius Film GmbH des Films American
Beach House die hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.
Beach House die hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00
€ geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein Schuldeingeständnis
abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Ob und welche Folgen die
drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz
originell Tauschbörse I, Tauschbörse II und Tauschbörse III benannt
hat, zukünftig auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing
haben werden, wird man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der
schriftlichen Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich
aber mutmaßen, dass diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
Abmahnung nicht erleichtern werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig
die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
:05202 / 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.