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Filesharing: .FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beantragt für die Harald Bauhofer Mahnbescheide beim AG Coburg

Meine Mandanten erreichen erste Mahnbescheide des
Amtsgericht Coburg beantragt von der Kanzlei

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

im Auftrag des

Herrn Harald Bauhofer aus München


wegen ursprünglicher Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Lied HouseRockerz – HerzRasen aus den Jahren 2011 und 2012.

Mit den aktuell von der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus
Hamburg beantragten Mahnbescheiden macht diese eine Hauptforderung wegen
angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing aus den Jahren 2011 bzw.
2012 in Höhe von 632,30 Euro sowie weitere Verfahrenskosten und Zinsen geltend.
Insgesamt beläuft sich die geforderte Summe auf ca. 875,54  Euro. Die Summe variiert je nach Abmahndatum
und den daraus folgenden Zinsen.

Für den Fall des Widerspruchs wird häufig bereits mit dem Antrag auf Erlass des
Mahnbescheides die Abgabe an das für ein streitiges Verfahren zuständige
Amtsgericht beantragt. Ob nach Erhebung des Widerspruchs die Gegenseite dann
tatsächlich eine Klagbegründung bei diesem Gericht einreicht oder das Verfahren
nicht weiter betrieben wird, bleibt allerdings abzuwarten.

Es ist jedoch höchste Vorsicht geboten, wenn ein solcher Mahnbescheid
eintrifft. Wird die entsprechende Widerspruchsfrist (2 Wochen ab Zustellung)
versäumt, so ergeht auf Grundlage der von der Gegenseite geltend gemachten
Forderung ein Vollstreckungsbescheid, aus dem bereits die Zwangsvollstreckung
betrieben werden kann, sofern auch dieser nicht binnen 2-Wochen-Frist ab
Zustellung angegriffen wird.

Sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei) oder 05202 / 7  31 32 
oder

per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

in Verbindung setzen.