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Die beiden Pleite-Mädels von „2 Broke Girls“ verhindern eben solche bei Warner Brothers und Waldorf Frommer solange es Filesharing gibt

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt aktuell für die Warner
Bros. Entertainment GmbH
angebliche widerrechtliche Uploads, sog.
Filesharing, an einer Episode der US-amerikanischen Fernsehserie „2
Broke Girls“
ab.
2 Broke Girls oder auch Two Broke Girls (auf deutsch
sinngemäß „Zwei Pleite-Mädels“) ist eine US-amerikanische Sitcom mit Kat
Dennings und Beth Behrs in den Hauptrollen. Sie wird seit 2011 von Warner Bros.
Television für den US-Sender CBS produziert. Das Drehbuch zur Sendung wurde von
Michael Patrick King und Whitney Cummings geschrieben. Die Serie handelt von
den beiden Kellnerinnen Max und Caroline, die beide Geldprobleme haben, dabei
aber aus unterschiedlichen sozialen Schichten und Milieus stammen. Die Erstausstrahlung
in den USA erfolgte am 19. September 2011 im Anschluss an die neunte
Staffelpremiere von Two and a Half Men. Seit 27. Oktober 2014 wird die vierte
Staffel auf CBS ausgestrahlt.
Im März 2015 verlängerte CBS die Serie um eine fünfte
Staffel. (Quelle: Wikipedia)
Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  519,50 € für
die illegale Verbreitung der drei urheberrechtlich geschützten Serienfolgen „2
Broke Girls – And the crime Ring“
in Filesharing-Netzwerken.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz von 350,00 € und
einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten
 in Höhe von 169,50 € geltend. Insgesamt fordert die Kanzlei Waldorf Frommer somit 519,50 € von den abgemahnten
Anschlussinhaber.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen
Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer
Rechtsanwälte
:

  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit der Waldorf Frommer
    Rechtsanwälte
    in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
    rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten 519,50
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
    volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
    Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar
    2014 – I ZR 169/12 – BearShare
    ). In diesem Fall haftet dieses
    Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
    I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens
    entschieden, dass für einen
    Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Wenn der Verstoß nicht durch
    den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
    Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch
:05202 / 7 31 32
,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder

per
email :info (at)
ra-gerth.de
in Verbindung setzen.