Die Kanzlei Waldorf
Frommer mahnt aktuell für die Warner
Bros. Entertainment GmbH angebliche widerrechtliche Uploads, sog.
Filesharing, an einer Episode der US-amerikanischen Fernsehserie „2
Broke Girls“ ab.
Frommer mahnt aktuell für die Warner
Bros. Entertainment GmbH angebliche widerrechtliche Uploads, sog.
Filesharing, an einer Episode der US-amerikanischen Fernsehserie „2
Broke Girls“ ab.
2 Broke Girls oder auch Two Broke Girls (auf deutsch
sinngemäß „Zwei Pleite-Mädels“) ist eine US-amerikanische Sitcom mit Kat
Dennings und Beth Behrs in den Hauptrollen. Sie wird seit 2011 von Warner Bros.
Television für den US-Sender CBS produziert. Das Drehbuch zur Sendung wurde von
Michael Patrick King und Whitney Cummings geschrieben. Die Serie handelt von
den beiden Kellnerinnen Max und Caroline, die beide Geldprobleme haben, dabei
aber aus unterschiedlichen sozialen Schichten und Milieus stammen. Die Erstausstrahlung
in den USA erfolgte am 19. September 2011 im Anschluss an die neunte
Staffelpremiere von Two and a Half Men. Seit 27. Oktober 2014 wird die vierte
Staffel auf CBS ausgestrahlt. Im März 2015 verlängerte CBS die Serie um eine fünfte
Staffel. (Quelle: Wikipedia)
sinngemäß „Zwei Pleite-Mädels“) ist eine US-amerikanische Sitcom mit Kat
Dennings und Beth Behrs in den Hauptrollen. Sie wird seit 2011 von Warner Bros.
Television für den US-Sender CBS produziert. Das Drehbuch zur Sendung wurde von
Michael Patrick King und Whitney Cummings geschrieben. Die Serie handelt von
den beiden Kellnerinnen Max und Caroline, die beide Geldprobleme haben, dabei
aber aus unterschiedlichen sozialen Schichten und Milieus stammen. Die Erstausstrahlung
in den USA erfolgte am 19. September 2011 im Anschluss an die neunte
Staffelpremiere von Two and a Half Men. Seit 27. Oktober 2014 wird die vierte
Staffel auf CBS ausgestrahlt. Im März 2015 verlängerte CBS die Serie um eine fünfte
Staffel. (Quelle: Wikipedia)
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 519,50 € für
die illegale Verbreitung der drei urheberrechtlich geschützten Serienfolgen „2
Broke Girls – And the crime Ring“ in Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 519,50 € für
die illegale Verbreitung der drei urheberrechtlich geschützten Serienfolgen „2
Broke Girls – And the crime Ring“ in Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz von 350,00 € und
einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten
in Höhe von 169,50 € geltend. Insgesamt fordert die Kanzlei Waldorf Frommer somit 519,50 € von den abgemahnten
Anschlussinhaber.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen
Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer
Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 519,50
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Wenn der Verstoß nicht durch
den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.