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Familienzuwachs im Abmahnteich – Rechtsanwalt Rechtsanwalt André R. Rump mahnt für Anke Rump den fehlenden Link zur OS-Plattform ab

Der IT-Kanzlei Gerth liegt eine
wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Anke
Rump
Gartenstr. 2, 15230 Frankfurt (Oder) vertreten
durch den Rechtsanwalt André R. Rump,
Gartenstr. 2, 15230 Frankfurt (Oder) wegen des Verstoßes gegen das 
Wettbewerbsrecht
(UWG)
  zur Bearbeitung vor. Ein
Familienunterfangen sozusagen.
Rechtsanwalt André
R. Rump
teilt mit, dass seine Mandantin den eBay-Shop DITTMANN-ONLINE betreibe
und unter dem eBay-Namen galadis_de
insbesondere Hundehalsbänder, Katzenkörbe und sonstiges Zubehör für Hunde- und
Katzenhalter vertreibt.
Rechtsanwalt André
R. Rump
führt aus, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay u.a.
mit dem Verkauf vergleichbarer Waren  befasst sei. Zu seinem Mandanten stehe er
insofern in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.
Anke
Rump
 habe festgestellt, dass sich der Empfänger des
Abmahnschreibens bei seinen Geschäftsaktivitäten über die Handelsplattform eBay
nicht an die gesetzlichen Vorgaben halte und mit unlauteren
Wettbewerbshandlungen für den Warenabsatz werbe.
Frau Anke Rump
will festgestellt haben, dass die abgemahnte Onlinehändlerin bei ihren
eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstößt.
Gerügt wird konkret ein angeblicher Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1
der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
21.05.2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangele-genheiten (sog.
ODR-Verordnung, ODR = Online Dispute Resolution).
 
Artikel 14 verpflichtet seit dem 09.01.2016 alle in
der EU niedergelassenen Unternehmer, die online Kaufverträge schließen, einen
Link zu der unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eingerichteten Online-Plattform
der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
einzustellen und eine Email-Adresse anzugeben.
Vor Einleitung gerichtlicher Schritte habe sein
Mandant ihn ermächtigt, dem  Abgemahnten Gelegenheit zur außergerichtlichen
Bereinigung der Angelegenheit zu geben. Namens von Frau Anke Rump fordere Rechtsanwalt André
R. Rump
ihn insofern auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich
einzustellen.
Zur Beseitigung der Widerholungsgefahr im Rechtssinne
habe der Abgemahnte die beigefügte oder eine andere geeignete strafbewehrte
Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und an den Bevollmächtigten
zurückzusenden. Ferner sei er verpflichtet, die Kosten seines Mandanten für die
anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen und auf eines seiner Konten einzuzahlen.
Der zu erstattende Betrag berechne sich nach einem Gegenstandswert von 6.000 €
und summiere sich auf 480,20 €.
Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung
sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine feste Vertragsstrafe in Höhe
von 5.000,00 Euro vor. Die sonst üblichen Abmahnkosten werden zunächst mit dem
Schreiben nicht geltend gemacht. Aber aus  vorangegangenen Abmahnverfahren
ist bekannt, dass nach Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
dann auch Abmahnkosten geltend gemacht werden..
Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in
den mir vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich
vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden!
Informationen zur
Online-Streitbeilegung
Gemäß der
Richtlinie 2013/11/EU richtet die EU-Kommission eine Internetplattform zur
Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und
Verbrauchern ein. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen
Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/erreichbar.
Da  § 5 Abs. 1 TMG verlangt,
dass die Kontaktinformationen einschließlich der E-Mail-Adresse leicht
zugänglich sein müssen, ist mit der gleichen Formulierung auch der Hinweis im
Impressum zu platzieren.
Mit der Abmahnung
wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben
den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer
flexiblen Vertragsstrafe und einer Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der
Auseinandersetzung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 6.000,00 € vor. Die
Kosten der Auseinandersetzung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 6.000,00 €
werden in dem Abmahnschreiben auf 480,20 € beziffert.

Die Abmahnung des Rechtsanwaltes André
R. Rump
ist ernst zu nehmen, denn es gibt bereits jetzt dazu erste
obergerichtliche Entscheidungen, so vom OLG HammOLG München und
vom OLG Koblenz,
welche alle das Fehlen des Hinweise zur OS-Plattform als spürbaren
Wettbewerbsverstoß geißeln.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht
überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem 
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Markenrecht  (
MarkenG) und
Wettbewerbsrecht (
UWG) befasst oder
einem 
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan
Gerth, Inhaber der  
IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel 
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu
führen; daneben auch noch den Titel des  
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von
Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und
kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem
angemessenen Pauschalhonorar!

Von noch
größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe
einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder
ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können