Der Rechtsanwalt Lars Lehmann der Anwaltskanzlei TRÖMEL, HEMPP & Partner mit Sitzen in 16269 Weizen und 16259 Bad Freienwalde, hat den Job von Rechtsanwalt Stefan Tabbert übernommen und verschickt derzeit im Auftrag von Herrn Steffen Beetz, Apollonienmarkt 1, 17109 Demmin Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen die Preisangabenverordnung und das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb auf der Internetplattform eBay. Gegenstand der Abmahnung sind somit Verstöße gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) weil angeblich der Grundpreis bei Verkäufen von Parfum fehlt. Zu dem mögliche Verstoß gegen § 2 PAngV hatte ich schon hier etwas geschrieben.
Bei Herrn Steffen Beetz angeblich handelnd unter Pfandleiher-Cash-Back /Germany Company, nur dass Im Impressum der Seite http://www.pfandhaus-cashback.de/impressum/ ein Herr Henry Beetz als Inhaber steht. Ein Herr Steffen Beetz findet sich nur als Inhaber von einem Sonnenstudio und einer Videothek. Aber eventuell wird dort ja mit Parfum gehandelt. Über das Internet verkauft Herr Steffen Beetz offenbar nichts, was für die Frage des Wettbewerbsverhältnisses und damit der Aktivlegitimation nicht ganz unerheblich ist.
Abgemahnt werden vor allen Nutzer der Verkaufsplattform eBay.
Es wird gemäß § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG die Beseitigung der Wettbewerbsverstöße, nach § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG die Unterlassung und dies dokumentiert durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Darüber hinaus fordert Rechtsanwalt Lars Lehmann der Anwaltskanzlei TRÖMEL, HEMPP & Partner gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG den Ersatz der durch ihre Inanspruchnahme verursachten Kosten in Höhe von 512,54 € auf der Basis eines Gegenstandwertes von 5.000,00 €.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
Nutzen Sie die von Rechtsanwalt Lars Lehmann der Anwaltskanzlei TRÖMEL, HEMPP & Partner gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von Rechtsanwalt Lars Lehmann der Anwaltskanzlei TRÖMEL, HEMPP & Partner gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.
Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit Rechtsanwalt Lars Lehmann der Anwaltskanzlei TRÖMEL, HEMPP & Partner Kontakt aufnehmen.
Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.