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Der Film „Der Medicus“ findet Zuspruch bei Filesharern und bei APW Rechtsanwälte & Notar

Die Firma Universal Pictures
International Germany GmbH
aus Wuppertal lässt derzeit über die
Dortmunder  Rechtsanwaltskanzlei  APW
Rechtsanwälte & Notar
urheberrechtliche Abmahnungen verschicken.

Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen den deutschen Film „Der Medicus  über sog. Internettauschbörsen bzw.
Peer-to-Peer-Netzwerke unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Damit
hätten sie dann die Urheberrechte der Firma Universal Pictures International Germany GmbH mittels Filesharing
verletzt.
Der Film, der nach dem gleichnamigen Weltbestseller Der Medicus von Noah Gordon
gedreht wurde,  ist am 25. Dezember 2013
in die Kinos in Deutschland gekommen.

Die APW  Rechtsanwälte & Notar fordern neben
der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Films  zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung von 530,00
(Schadensersatzbetrag in Höhe von 380,00
und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 150,00
).

 

Wie
sollten Sie sich verhalten wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing der APW
Rechtsanwälte für den Film „Der Medicus“
erhalten haben?

  • Setzen Sie sich nicht
    selbst mit der Kanzlei APW 
    Rechtsanwälte & Notar
    in Verbindung! Jede noch so
    unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie
    die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch
    zur Zahlung der geforderten 530,00 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der
    gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung
    der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der
    zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
    Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz
    gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss
    benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden,
    Besucher).


  • Der BGH hat zum einen entschieden,
    dass ein Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und
    Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet das
    Familienmitglied oder der Mitbewohner selbst.

  • Weiterhin hat der BGH
    entschieden, dass für den Fall, dass minderjährige Familienmitglieder die
    Urheberrechtsverletzungen begangen haben, die Haftung der Eltern hierfür
    davon abhängt, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I
    ZR 74/12 –
    Morpheus
    ).

  • Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen
    worden ist, kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

 

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax.

 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.

 

Sollten Sie eine
Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch
:05202 / 7 31 32 ,

per Fax
:05202 / 7 38 09 oder

per email
:info (at) ra-gerth.de

in Verbindung
setzen.
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Der Western „Blackthorn“ wurde zwar in Bolivien gedreht, aber wird aus Dortmund abgemahnt

Die Schweizer Firma
Elite Film AG aus Zürich lässt derzeit über die Dortmunder
 Rechtsanwaltskanzlei  APW Rechtsanwälte & Notar – das
Buchstabenkürzel steht für die Namensgeber Auffenberg, Petzold und Witte –  urheberrechtliche Abmahnungen verschicken.
Den Empfängern wird vorgeworfen den spanisch produzierten Western „Blackthorn“ des Regisseurs Mateo Gil  über sog.
Internettauschbörsen bzw. P2P-Netzwerke unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht
und damit eine Urheberrechtsverletzung mittels Filesharing begangen zu haben.

Die APW 
Rechtsanwälte & Notar
fordern neben der Abgabe eine
strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Films
 zur Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung von 530,00 €
(Schadensersatzbetrag in Höhe von 380,00
und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 150,00
). Damit sei dann die Angelegenheit erledigt. Die APW Rechtsanwälte & Notar, vormals Rechtsanwalt Auffenberg
waren bisher eher im Bereich der Abmahnungen aus dem Bereich der Pornoindustrie
tätig.

Die wichtigsten Ratschläge in Kürze:

1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.

2.)   Bewahren Sie die Ruhe.

3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.

4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei APW Rechtsanwälte & Notar gesetzte
Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen, denn die Rechtslage ist nicht so
eindeutig, wie die abmahnenden Anwälte sie darstellen. Insbesondere in den
letzten Monaten haben die vermehrt angerufenen Gerichte in Köln, Frankfurt,
Hamburg und München klargestellt, dass selbst im Falle einer gerichtlichen
Geltendmachung der abgemahnte Anschlussinhaber nicht für alle von seinem
Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzung haftet. Dies ist
insbesondere für Familienmitglieder, WG-Mitbewohner, Mieter und selbst
Ferienhaus-Mieter entschieden worden.
So hat der BGH entschieden, dass der
Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
BGH, Urteil
vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare
). In diesem Fall haftet das Familienmitglied selbst.
Benennen müssen sie es jedoch nicht, insofern gilt das familiäre Schweigerecht. Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen
begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder
über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt
haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an
das Verbot hält (
BGH, Urteil
vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 –
Morpheus
).

 

5.)   Diese von der Anwaltskanzlei APW Rechtsanwälte & Notar gesetzten
Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure
gerichtliche Auseinandersetzung drohen kann.

Eine optimale
fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die
für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine
modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein
erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die
fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der
Anwaltskanzlei APW Rechtsanwälte &
Notar
Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern
die der Elite Film AG.

Ich biete Ihnen
an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich
telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit
welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax.

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen
könnten.

Sollten Sie
eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch :05202 / 7 31 32 ,

per Fax :05202 / 7 38 09 oder

per email :info (at) ra-gerth.de

in
Verbindung setzen.
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Abmahnungen wegen Filesharings des Films „The Purge – Die Säuberung“ durch APW Rechtsanwälte & Notar

Die Firma Universal
Pictures International Germany GmbH
aus Wuppertal lässt derzeit über die
Dortmunder  Rechtsanwaltskanzlei  APW
Rechtsanwälte & Notar
urheberrechtliche Abmahnungen verschicken.

Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen den dystopischen
Thriller mit gesellschaftskritischen Untertönen „The Purge – Die Säuberung“ (Start: 13. Juni 2013)  über sog. Internettauschbörsen bzw.
Peer-to-Peer-Netzwerke unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Damit
hätten sie dann die Urheberrechte der Firma Universal Pictures International Germany GmbH mittels Filesharing
verletzt.

Die APW  Rechtsanwälte & Notar fordern neben
der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Films  zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung von 530,00
(Schadensersatzbetrag in Höhe von 380,00
und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 150,00
).

Wie
sollten Sie sich verhalten wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing der APW
Rechtsanwälte für den Film The Purge –
Die Säuberung
erhalten haben?

  • Setzen
    Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei APW 
    Rechtsanwälte & Notar
    in Verbindung! Jede noch so
    unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben
    Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten 530,00
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund
    der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der
    Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz
    der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
    Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen
    Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden
    ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber
    selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung der Forderung
    erreicht werden.
    Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
    informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
    Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden
    Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
    Email oder per Fax. Wenn  Sie mir auch
    eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
    Besser und unkomplizierter wäre es noch,
    wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits
    vorab eingescannt per Email,  per Fax
    oder per Post