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Berechtigungsanfrage der Microsoft Corp. über die Rechtsanwälte FPS wegen Markenverletzung

Haben Sie eine Berechtigungsanfrage des Frankfurter Rechtsanwalts Dominik Rosemann  aus der Kanzlei FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten
mbB
 für die Microsoft Corporation erhalten? Dann sollten Sie sich fachanwaltlich
beraten lassen.

Die Microsoft Corporation lässt über
ihren Rechtsanwalt unter Verweis auf die Rechte an diversen Gemeinschaftmarken
an Microsoft Office 2013 Standard  eine sog. Berechtigungsanfrage wegen Verkäufen
von Microsoft Software auf der Verkaufsplattform eBay stellen.

Die Kanzlei FPS Fritze Wicke Seelig PartG mbB behauptet in dem Schreiben, dass durch diverse Testkäufe vermeintliche gebrauchte Originalsoftware und Productkeys gekauft worden sind, die sich dann als keine Originale herausgestellt haben.

Eine Berechtigungsanfrage im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes ist
eher bei Patenten oder Gebrauchsmuster das Mittel der Wahl, denn wenn der
Inhaber eines Patents oder Gebrauchsmusters vom Rechtsbestand seines
Schutzrechts überzeugt ist, kann der mögliche Verletzer zunächst in einer
Berechtigungsanfrage zu einer Stellungnahme aufgefordert werden, warum dieser
das Schutzrecht nicht beachtet. Dieses Vorgehen bietet sich insbesondere dann
an, wenn der Schutzrechtsinhaber selbst noch nicht fest vom Vorliegen einer
Schutzrechtsverletzung überzeugt ist. Durch die Berechtigungsanfrage erhält der
mögliche Verletzer positive Kenntnis von diesem Schutzrecht und kann Argumente
äußern, die gegen eine Schutzrechtsverletzung sprechen könnten.  Der Vorteil der  Berechtigungsanfrage liegt in der Kostenfolge,
während eine unberechtigte Abmahnung Kostenerstattungsansprüche auslöst; das
heißt, der Abmahnende muss die Kosten des gegnerischen Anwalts übernehmen, wenn
sich durch die Abmahnung herausstellt, dass keine Schutzrechtsverletzung
vorliegt, ist dies bei der Berechtigungsanfrage nicht der Fall.

Wenn auch Sie eine Berechtigungsanfrage der Microsoft Corporation über die Rechtsanwälte FPS Fritze Wicke Seelig PartG mbB wegen einer möglichen
Markenverletzung durch Verkäufe von gebrauchter Software auf der Plattform eBay  erhalten haben, biete ich Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir
bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder
per Fax. Wenn  Sie mir auch eine
Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei,
die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

in Verbindung setzen.