Die Rechtsanwaltskanzlei ©-Law GbR aus Hamburg,
dahinter verbergen sich die bekannten Abmahnanwälte Stephan R. Schulenberg
LL.M. Eur. und Andre Schenk LL.M. Eur. der Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte, mahnen auch wieder angebliche
Urheberrechtsverletzungen aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung ab.
Aktuell wird für die Firma Berlin Media Art e.K. abgemahnt, wobei
der Film dem Namen der Firma widerspricht, da weder kunstvoll
noch medientechnisch hochwertig ist. Gegenstand
der aktuellen Abmahnungen ist der titeltechnisch keine Fragen offen lassende
Film „Meli´s Sperma-Sucht„.
dahinter verbergen sich die bekannten Abmahnanwälte Stephan R. Schulenberg
LL.M. Eur. und Andre Schenk LL.M. Eur. der Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte, mahnen auch wieder angebliche
Urheberrechtsverletzungen aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung ab.
Aktuell wird für die Firma Berlin Media Art e.K. abgemahnt, wobei
der Film dem Namen der Firma widerspricht, da weder kunstvoll
noch medientechnisch hochwertig ist. Gegenstand
der aktuellen Abmahnungen ist der titeltechnisch keine Fragen offen lassende
Film „Meli´s Sperma-Sucht„.
Die aktuellen Abmahnungen der ©-Law GbR (c-Law GbR)
sind mit den bereits bekannten Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg &
Schenk Rechtsanwälte jedoch fast
identisch. Auch in den Abmahnungen für die Berlin
Media Art e.K. der ©-Law GbR (c-Law GbR) wird ein pauschaler
Schadenersatzbetrag in Höhe von 650,00 €
gefordert.
sind mit den bereits bekannten Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg &
Schenk Rechtsanwälte jedoch fast
identisch. Auch in den Abmahnungen für die Berlin
Media Art e.K. der ©-Law GbR (c-Law GbR) wird ein pauschaler
Schadenersatzbetrag in Höhe von 650,00 €
gefordert.
Aber wie bisher gelten auch
für die neuen Abmahnungen der Kanzlei ©-Law
GbR (c-Law GbR):
für die neuen Abmahnungen der Kanzlei ©-Law
GbR (c-Law GbR):
- Setzen
Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei ©-Law GbR (c-Law GbR) in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung
würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
-
Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen
Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der geforderten 650,00 € verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. -
Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung
der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
werden. -
Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe
einer modifizierten Unterlassungserklärung. -
Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss
begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen
Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den
Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung
der Forderung erreicht werden.Ich biete Ihnen an, dass
Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Wenn Sie mir auch eine Rückrufnummer
mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per
Post.