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Rechtsanwalt Sebastian Wulf hat Blut geleckt und mahnt jetzt selber ab. Heute den 90iger Jahre Hit „What is Love“ von Haddaway

Bisher war
mir die Kanzlei Jur-Law des Rechtsanwalts Sebastian Wulf aus Werl nur als Beauftragter für
Mahnbescheide der Wittener Firma Debcon
GmbH
,  in meinen Augen die Resterampe
der Pornoabmahnungen, ein Begriff. Aber jetzt liegen mir auch Abmahnungen der  Kanzlei Jur-Law des Rechtsanwalts Sebastian Wulf vor. Aktuell werden Abmahnungen im Auftrag der Andre Chmiel Consulting bezüglich angeblicher Urheberrechtsverstöße mittels
Filesharing des Titels „What is Love
des Künstlers Haddaway ausgesprochen.
Das bekannte Musikstück   What is Love des
Künstlers Haddaway  befindet sich auf dem Musiksampler Best
Hits of 90!
(by DJ Sergio & NNNB) 2014.

Der Lizenzinhaber
Andre Chmiel Consulting wirft dem
Anschlussinhaber vor, das Lied What is
Love
des Künstlers Haddaway  illegal in einer Internettauschbörse
angeboten zu haben (sog. Filesharing).

Die Kanzlei Jur-Law des Rechtsanwalts Sebastian Wulf fordert für den Lizenzinhaber Andre
Chmiel Consulting
einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 250,00 €. Dazu soll der Abgemahnte die Ermittlungs
– und Gerichtsgebühren in Höhe von 147,56
zahlen, sowie die angeblich angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 150,00 €.

Zusammengerechnet
soll der Empfänger der Abmahnung einen Gesamtbetrag in Höhe von 547,56 € zahlen. Neben dem
Schadensersatz fordert die Kanzlei Jur-Law des Rechtsanwalts Sebastian Wulf die Abgabe
einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Der
geforderte Schadensersatz, sowie die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist nach
meiner Auffassung nach jedoch als unangemessen hoch anzusehen, deshalb ist wie
bisher auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Jur-Law des Rechtsanwalts Sebastian Wulf festzuhalten:

  • Setzen Sie
    sich nicht selbst mit der Kanzlei Jur-Law des Rechtsanwalts Sebastian Wulf in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen
    Folgen führen.
  • Unterschreiben
    Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten 547,56
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der
    gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung
    der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der
    zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
    Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie,
    ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist
    – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss
    benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden,
    Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen
    worden ist, kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.