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Auch 2015 findet die StockFood GmbH geklaute Fotos, die sie dann von Waldorf Frommer abmahnen lässt

Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer bleibt die Kanzlei für Bildabmahnungen Nr. 1 oder
in der Spreche der Abmahner: Kanzlei zum Schutz der Rechte an Bildern im
Internet.

Den Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an Bildrechten
hat die Kanzlei Waldorf Frommer
Rechtsanwälte
schon für die Firmen  Pacific Stock Inc., Corbis GmbH, plainpicture GmbH und vor allem Getty Images International verfolgt. Jetzt liegt mir eine
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in Auftrag der Firma StockFood  GmbH vor.

Dem abgemahnten Websiteninhaber wird die unerlaubte
Verwendung von geschütztem Bildmaterial vorgeworfen.   Insbesondere
wird den Inhabern der Websites vorgeworfen, keine entsprechende
Lizenzvereinbarung mit den Bildagenturen abgeschlossen zu haben und daher durch
die Verwendung des Bildmaterials ohne Zustimmung der Rechteinhaber eine
unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der §§
16, 19a UrhG begangen zu haben.

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und
Auskunft zur streitgegenständlichen Nutzung gefordert.

Im ersten Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird
entgegen der sonstigen Praxis der Kanzlei noch kein Schadensersatz gefordert.
Dieser wird dann nach der Auskunft berechnet oder aber ohne Auskunft geschätzt.

In weiteren Schreiben wird dann von einer mindestens 6
monatigen Nutzungsdauer des Bildmaterials ausgegangen und die hierfür fällige
Lizenzgebühr um den 100%iger Zuschlag wegen unterlassenem Urhebervermerks
erhöht. So kommen schnell 4stellige Beträge zusammen, welche dann um eine
pauschale Rechtsanwaltsgebühr in Höhe von 550,00 € ergänzt wird.

Diese Pauschalgebühr ist dann das Goodie, welches die
Kanzlei Waldorf Frommer anbietet, werden doch in den Schreiben die
Anwaltskosten auf einer Basis eines Streitwerts in Höhe von 10.000,00 €
berechnet, welche dann 651,80 € netto ausmachen würden.

Auffällig an den Abmahnungen ist insbesondere, dass vor
allem Websitenbetreiber abgemahnt werden, die das Bildmaterial schon über einen
sehr langen Zeitraum auf Ihrer Website bereit halten, in den mir vorliegenden
Fällen bis zu 5 oder 7 Jahren.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht
überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt
für Urheber- und Medienrecht
bzw. einen Fachanwalt
für IT-Recht
.
Rechtsanwalt Jan
Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide
hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt
für Urheber- und Medienrecht
und Fachanwalt
für IT-Recht
zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwaltes
für Gewerblichen Rechtsschutz
.
Nutzen Sie die
von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer gesetzte Frist, sich fachanwaltlich
beraten zu lassen. Die von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet
werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können,
dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Kontakt aufnehmen.
Welches (Kosten-)Risiko gehen Sie nun bei einer
fachanwaltlichen Beratung durch mich ein?
Zunächst einmal
gehen Sie weder ein Risiko ein, noch werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die
Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu Verfügung stellen, prüfe ich dies
unverbindlich. Gerne können Sie mich auch anrufen um mir das Problem zu erklären.
Ich werde Ihnen
den für Sie passenden Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreiten und die
damit verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die
Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie
einschlagen möchten. Selbst wenn Sie sich dann gegen eine Bearbeitung durch
mich entscheiden, fallen bis dahin keine Kosten an. Damit bleibt die
Kontaktaufnahme risikolos.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben,
können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
oder
kostenfrei unter 0800 88 7 31 32 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

in Verbindung setzen.
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Auch bei urheberrechtlichen Bild- und Fotoabmahnungen zum Fachanwalt

Wie auch bei den berühmt-berüchtigten Filesharingabmahnungen lohnt der Weg bei einer urheberrechtlichen Abmahnungen wegen Fotoklau oder Bildklau zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Und wenn der auch gleichzeitig noch als Fachanwalt für IT-Recht rumläuft findet der geplagte, weil abgemahnte eBay-Verkäufer oder Webseitenbetreiber den richtigen Ansprechpartner für sein Problem.

So gibt es bei der Berechnung des Schadensersatzes bei der unberechtigten Nutzung von Bildern verschiedene Möglichkeiten der Berechnung, wenn auch zumeist die Berechnung in Form des fiktiven Lizenzschadens, der sog. Lizenzanalogie,  angenommen wird.

Aber wie so häufig hängt diese Berechnung von dem Umständen des Einzelfalles ab. Für gewerbliche eBay-Händler gelten andere Regeln als für den Privatverkäufer. Genauso verhält es sich mit Seitenbetreibern von gewerblich genutzten Webseiten im Gegensatz zu den privaten Webseiten.

Nicht, dass andere Fachanwälte oder Rechtsanwälte die Rechte der Abgemahnten genauso exzellent  vertreten könnten oder würden, nur eine gewisse Affinität zum Internet und den schönen Künsten gepaart mit dem notwendigen juristischen Rüstzeug  kann gewiss nicht schaden.

Und ein solches findet sich in der Regel bei den entsprechend spezialisierten Fachanwälten oder auch den ausgewiesenen Medienkanzleien.

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Selber Abmahnen macht mehr Spaß – Kanzlei Scharfenberg Hämmerling wechselt auf die „dunkle Seite der Macht“

Gerne werben die Rechtsanwälte
der Hamburg-Berliner Kanzlei Scharfenberg Hämmerling um Abgemahnte.
Jetzt wechselt die Kanzlei Scharfenberg
Hämmerling
auf die „dunkle Seite der Macht“ und verschickt vermehrt selber
Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch unlizenzierte
Benutzung von Bildern auf der Plattform
eBay.

Damit folgt die  Kanzlei  Scharfenberg
Hämmerling
den Kanzleien Denecke von
Haxthausen Priess & Partner
und Waldorf
Frommer Rechtsanwälte
nach als
Kanzlei für Bildabmahnungen oder in der Sprache der Abmahner: Als Kanzlei zum
Schutz der Rechte an Bildern im Internet.

Dem abgemahnten eBay-Verkäufer
wird die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial vorgeworfen.

Wie bei
urheberrechtlichen Abmahnungen Gang und Gäbe fordert die Kanzlei Scharfenberg
Hämmerling
neben der Abgabe einer den Wiederholungsfall ausschließenden
strafbewerten Unterlassungserklärung auch noch Schadensersatz, und das gar nicht einmal so unbescheiden.
Für die unberechtigte Nutzung eines Bildes fordert die Kanzlei  Scharfenberg
Hämmerling
einen Lizenzschaden in Höhe von 1.395,00 €. Hinzu kommen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 679,10 €, sodass sich eine
Gesamtforderung von 2.159,10 €
ergibt.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht
überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne
vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.

Nutzen Sie die
von der Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg
Hämmerling
gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von der
Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg
Hämmerling
gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da
andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können,
dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg
Hämmerling
Kontakt aufnehmen.
Welches (Kosten-)Risiko gehen Sie nun bei einer
fachanwaltlichen Beratung durch mich ein?
Zunächst einmal
gehen Sie weder ein Risiko ein, noch werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die
Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu Verfügung stellen, prüfe ich dies
unverbindlich. 

Ich werde Ihnen
den für Sie passenden Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreiten und die
damit verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten
und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen
möchten. Selbst wenn Sie sich dann gegen eine Bearbeitung durch mich
entscheiden, fallen bis dahin keine Kosten an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme
risikolos.
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Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt LL.M. mahnt für Frau Monika Matzat ab

Der Düsseldorfer
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt LL.M.
verschickt derzeit im Auftrag von Frau Monika
Matzat
Abmahnungen wegen der unerlaubter Verwendung von Fotos auf der
Internetplattform eBay.

Dem
abgemahnten eBay-Verkäufer wird die unerlaubte Verwendung von geschütztem
Bildmaterial vorgeworfen.   Insbesondere wird den Erstellern der eBay-Angebote
vorgeworfen, Bildmaterial von der Webseite
www.tortentante.de
kopiert zu haben und daher durch die Verwendung des Bildmaterials ohne
Zustimmung der Rechteinhaberin eine unzulässige Vervielfältigung und
öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der §§ 16, 19a UrhG begangen zu haben.

Es wird die
Abgabe einer Unterlassungserklärung und Auskunft zur streitgegenständlichen
Nutzung gefordert.

Im ersten
Schreiben des Rechtsanwalts Andreas
Erlenhardt
wird noch kein Schadensersatz gefordert. Dieser wird dann nach
der Auskunft berechnet oder aber ohne Auskunft geschätzt.

In weiteren
Schreiben wird dann in Anwendung der MFM-Honorartabelle von der Nutzung als
Unterseite des Bildmaterials ausgegangen, berechnet wird aber der Satz für
Banner bzw. 6 monatige Nutzung auf Unterseite, und die hierfür fällige
Lizenzgebühr um den 100%iger Zuschlag wegen unterlassenem Urhebervermerks und um
einen weiteren 50%igen Zuschlag für die Nutzung im Rahmen eines Online-Shops erhöht.
So kommen schnell ordentliche Beträge zusammen, welche dann um eine Rechtsanwaltsgebühr
auf der Basis eines Gegenstandsstreitwertes in Höhe von 6.000,00 €  ergänzt wird.

 

Der wichtigste Rat:

Handeln Sie nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung
des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.

 

Nutzen Sie die von Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu
lassen. Die von Rechtsanwalt Andreas
Erlenhardt
gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da
andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.



Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können,
dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt Kontakt
aufnehmen.
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OLG Hamm: Schadensersatz für Fotoklau von einfachen Produktbildern nach der MFM-Tabelle nur mit 60 %igem Abschlag

Mein Leib- und Magen Oberlandesgericht, das OLG Hamm hatte sich in  dem Urteil vom 13.02.2014, Az. 22 U 98/13      mit der Anwendbarkeit der Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) im Rahmen der gerichtlichen Schätzung der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr bei einfachen, qualitativ nicht mit professionell angefertigten Lichtbildern vergleichbaren Produktfotos zu befassen.


Dabei hat der 22. Senat des  OLG Hamm entschieden, dass die Honorarempfehlung der MFM im Rahmen der Schadensschätzung nach § 287 ZPO zwar grundsätzlich als Ausgangspunkt verwendet werden kann, aber nicht uneingeschränkt. Denn in einem notwendigen zweiten Schritt ist immer auch eine Prüfung dahingehend vorzunehmen, ob das konkrete Lichtbild insgesamt als professionelles Werk anzusehen ist und tatsächlich am Markt entsprechende Preise erzielen kann, oder ob bei einfacheren Bildern ein prozentualer Abschlag vorzunehmen ist.


Eine schematische Übernahme der MFM-Empfehlungen hat das OLG Hamm abgelehnt, weil sich die streitgegenständlichen Lichtbilder – bei denen es sich um äußerst simple Produktfotografien ohne jedwede Schaffenshöhe handele – nach den Feststellungen des Sachverständigen lediglich als semi-professionelle Arbeiten mit erheblichen Qualitätsmankos darstellten.


“In Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens” schätzte der 22. Senat vor diesem Hintergrund die angemessene Lizenzhöhe auf der Grundlage der MFM-Empfehlungen unter Berücksichtigung eines Abschlags von 60 % und setzte den Gegenstandswert für die außergerichtliche Abmahnung auf bis zu 6.000,00 EUR fest


Das OLG Hamm hat hierzu geurteilt:



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Strategiewechsel: Getty Images gibt Bilder frei – Waldorf Frommer arbeitslos?

Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute über einen Strategiewechsel bei getty Images. Ähnliches berichtet auch heise.de

Dabei zitiert die SZ aus einem Beitrag des Technikblog The Verge.

Die SZ schreibt:
Das Unternehmen gab am Mittwoch bekannt, ab sofort 35 Millionen Bilder zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Getty stellt allerdings Bedingungen: Die Fotos müssen mit einem Codeschnipsel von Getty eingebunden werden, die einen Link zur Bezugsquelle und einen Copyright-Hinweis enthalten. Ein Prinzip, das Youtube mit Videos populär gemacht hat und das inzwischen viele Internetfirmen nutzen, um möglichst dicke Wurzeln im Internet zu schlagen.


Zur Begründung führt getty aus, dass die Bilder freigegeben würden, weil die Fotos sowieso schon überall im Netz zu finden seien.

Lustig ist dann der folgende Satz: Die Aktion kann man also als Angriff auf die Urheberrechtsverletzer verstehen. Doch statt wie die Musikindustrie Anwaltskanzleien zu bemühen, setzt Getty auf Kooperation.

Jetzt frage ich mich natürlich warum nach den Schreiben von Getty Images in der Vergangenheit immer auch Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschickt wurden?

Und nimmt Getty Images der Kanzlei einen nicht unerheblichen Teil der Aufträge weg?

Gerade heute war ein solches Erstschreiben aus München in meiner Post.

Es bliebt spannend. Auch die Reaktion aus München von Waldorf Frommer, wenn man den Beitrag in der Erwiderung zitiert.

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Bildabmahnungen: Waldorf Frommer mahnt auch für die StockFood GmbH ab

Die Münchner
Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer
wird immer mehr zur Kanzlei für Bildabmahnungen oder in der Spareche der
Abmahner: Zur Kanzlei zum Schutz der Rechte an Bildern im Internet.

Den Vorwurf
der Urheberrechtsverletzungen an Bildrechten hat die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte schon für
die Firmen  Pacific
Stock Inc.
, Corbis
GmbH
, plainpicture GmbH
und vor allem Getty
Images International
verfolgt. Jetzt liegt mir eine Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer in Auftrag der Firma StockFood  GmbH vor.

Dem
abgemahnten Websiteninhaber wird die unerlaubte Verwendung von geschütztem
Bildmaterial vorgeworfen.   Insbesondere wird den Inhabern der Websites
vorgeworfen, keine entsprechende Lizenzvereinbarung mit den Bildagenturen
abgeschlossen zu haben und daher durch die Verwendung des Bildmaterials ohne
Zustimmung der Rechteinhaber eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche
Zugänglichmachung im Sinne der §§ 16, 19a UrhG begangen zu haben.

Es wird die
Abgabe einer Unterlassungserklärung und Auskunft zur streitgegenständlichen
Nutzung gefordert.

Im ersten
Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird entgegen der sonstigen Praxis der
Kanzlei noch kein Schadensersatz gefordert. Dieser wird dann nach der Auskunft
berechnet oder aber ohne Auskunft geschätzt.

In weiteren
Schreiben wird dann von einer mindestens 6 monatigen Nutzungsdauer des
Bildmaterials ausgegangen und die hierfür fällige Lizenzgebühr um den 100%iger
Zuschlag wegen unterlassenem Urhebervermerks erhöht. So kommen schnell
4stellige Beträge zusammen, welche dann um eine pauschale Rechtsanwaltsgebühr
in Höhe von 550,00 € ergänzt wird.

Diese
Pauschalgebühr ist dann das Goodie, welches die Kanzlei Waldorf Frommer
anbietet, werden doch in den Schreiben die Anwaltskosten auf einer Basis eines
Streitwerts in Höhe von 10.000,00 € berechnet, welche dann 651,80 € netto
ausmachen würden.

Auffällig an
den Abmahnungen ist insbesondere, dass vor allem Websitenbetreiber abgemahnt
werden, die das Bildmaterial schon über einen sehr langen Zeitraum auf Ihrer
Website bereit halten, in den mir vorliegenden Fällen bis zu 5 oder 7 Jahren.

Der wichtigste Rat:

Handeln Sie nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung
des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.

Nutzen Sie die von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf
Frommer gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von der Rechtsanwaltskanzlei
Waldorf Frommer gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da
andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.


Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können,
dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Kontakt aufnehmen.

Welches (Kosten-)Risiko
gehen Sie nun bei einer fachanwaltlichen Beratung durch mich ein?

Zunächst einmal gehen Sie weder ein Risiko ein, noch
werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu
Verfügung stellen, prüfe ich dies unverbindlich. Gerne können Sie mich auch
anrufen um mir das Problem zu erklären.

Ich werde Ihnen den für Sie passenden Vorschlag zur
Lösung des Problems unterbreiten und die damit verbundenen Kosten mitteilen.
Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie
sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten. Selbst wenn Sie sich
dann gegen eine Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen bis dahin keine
Kosten an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.
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Passt wie Arsch auf Eimer – Getty Images klaut Bilder und eiert bei Erklärung rum

Getty Images
International (gettyimages, Getty Images)
 verschickt ja gerne mal lustige
Rechnungen für unberechtigt genutzte Bilder
auf Webseiten oder lässt angebliche Urheberrechtsverletzungen durch die
Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abmahnen (
hier und hier).



Die Bildagentur Getty Images International und die Nachrichtenagentur AFP (
Agence France-Presse) müssen zusammen 1,2 Millionen Dollar an einen Fotografen zahlen.
Und wofür?

Die beiden Agenturen nutzten Fotos eines Fotografen, die
dieser auf der Plattform Twitter veröffentlicht hatte, ohne dessen vorherige
Zustimmung, es gab weder eine Kontaktaufnahme noch eine Nachfrage,  für gewerbliche Zwecke.  Auch im Nachhinein erklärte sich der Fotograf mit
der unberechtigten Nutzung seiner urheberrechtlich geschützten Fotos nicht
einverstanden. 

Besonders lustig ist der Versuch der Entschuldigung: „
Die Fotos seien ja vorher auf Twitter veröffentlicht worden.“

Im englischen klingt das nochmal besser, ebenso die
Antwort des Richters auf diesen billigen Erklärungsversuch:

 AFP initially
argued that Twitter allows for the fair use of photographs, but Judge Nathan
ultimately ruled that Twitter allows for posting and retweeting, but not
commercial use of photographs posted by users.

 
Zunächst fällt einem der Satz mit dem Splitter und dem
Balken in verschiedenen Augen ein, da es aber Getty Images betrifft, die seit
Jahren die lizenzwidrige Nutzung von Bildern in Rechnung stellen und dann auch
noch kostenpflichtig abmahnen lassen, erinnert mich dies irgendwie an Bushido.

Auch der Herr Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername „Bushido“
musste sich vom  Landgericht Hamburg in
zwei Fällen (
310 O 155/08 und 308 O 175/08) sagen lassen, dass er Urheberrechtsverletzungen
in mehreren Liedstücken begangen hat. Es ist hinlänglich bekannt, dass zahlreiche
“Tauschbörsennutzer” die Lieder von “Bushido” zum Tausch angeboten haben sollen,
wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch die Rechtsanwälte Bindhardt
Fiedler Zerbe, später Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte, abgemahnt worden
sind.

Es ist schon äußerst bedenklich, dass eine Firma wie
Getty Images, die wie oben beschrieben vorgeht und andere abmahnt und diese wegen
des Versuchs der Erklärung und Begründung abkanzeln,  bei dem Versuch einer Entschuldigung mit einer
billigen Erklärung ertappt wird.
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Waldorf Frommer mahnen für Masterfile Deutschland GmbH ab

Die
Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf
Frommer Rechtsanwälte
hat neben den Abmahnungen aus dem Bereich des
Filesharing scheinbar auch das Feld der Abmahnungen
mit dem Vorwurf der
Urheberrechtsverletzungen an Bildrechten weitestgehend in der Hand.

Mir
jetzt mehrere Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer  vor mit dem
Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an Bildrechten. In diesen Abmahnungen
monieren die Rechtsanwälte Waldorf
Frommer
die Verletzung der Rechte der Firma Masterfile Deutschland GmbH . Dem abgemahnten Websiteninhaber wird die
unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial vorgeworfen.   Insbesondere
wird den Inhabern der Websites vorgeworfen, keine entsprechende
Lizenzvereinbarung mit den Bildagenturen abgeschlossen zu haben und daher durch
die Verwendung des Bildmaterials ohne Zustimmung der Rechteinhaber eine
unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der §§
16, 19a UrhG begangen zu haben.

Es
wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Auskunft zur
streitgegenständlichen Nutzung gefordert.

Im
ersten Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wird entgegen der sonstigen Praxis
der Kanzlei noch kein Schadensersatz gefordert. Dieser wird dann nach der
Auskunft berechnet oder aber ohne Auskunft geschätzt.

In
weiteren Schreiben wird dann von einer mindestens 6 monatigen Nutzungsdauer des
Bildmaterials ausgegangen und die hierfür fällige Lizenzgebühr um den 100%iger
Zuschlag wegen unterlassenem Urhebervermerks erhöht. So kommen schnell
4stellige Beträge zusammen, welche dann um eine pauschale Rechtsanwaltsgebühr
in Höhe von 550,00 € ergänzt wird.

Diese
Pauschalgebühr ist dann das Goodie, welches die Kanzlei Waldorf Frommer
anbietet, werden doch in den Schreiben die Anwaltskosten auf einer Basis eines
Streitwerts in Höhe von 10.000,00 € berechnet, welche dann 651,80 € netto
ausmachen würden.

Auffällig
an den Abmahnungen ist insbesondere, dass vor allem Websitenbetreiber abgemahnt
werden, die das Bildmaterial schon über einen sehr langen Zeitraum auf Ihrer
Website bereit halten, in den mir vorliegenden Fällen bis zu 5 oder 7 Jahren.

Der
wichtigste Rat:

Handeln Sie nicht überstürzt: Unterschreiben
Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige
Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.

Nutzen Sie die von der Rechtsanwaltskanzlei
Waldorf Frommer gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von der
Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer gesetzten Fristen sollten aber unbedingt
beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung
droht.


Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können,
dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Kontakt aufnehmen.

Welches
(Kosten-)Risiko gehen Sie nun bei einer fachanwaltlichen Beratung durch mich
ein?

Zunächst einmal gehen Sie weder ein
Risiko ein, noch werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die Abmahnung vorab per Fax
oder E-Mail zu Verfügung stellen, prüfe ich dies unverbindlich. Gerne können
Sie mich auch anrufen um mir das Problem zu erklären.

Ich werde Ihnen den für Sie passenden
Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreiten und die damit verbundenen Kosten
mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten und Risiken kennen,
können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten. Selbst wenn
Sie sich dann gegen eine Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen bis dahin
keine Kosten an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.
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Bild-Abmahnungen: Waldorf Frommer mahnt für Pacific Stock Inc. ab

Nun liegen mir
aber auch mehrere Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer  vor mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen
an Bildrechten. In diesen Abmahnungen moniert die Kanzlei  Waldorf
Frommer Rechtsanwälte
die Verletzung der Rechte der Firma Pacific Stock Inc. . Dem abgemahnten Websiteninhaber wird die
unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial vorgeworfen.   Insbesondere
wird den Inhabern der Websites vorgeworfen, keine entsprechende
Lizenzvereinbarung mit den Bildagenturen abgeschlossen zu haben und daher durch
die Verwendung des Bildmaterials ohne Zustimmung der Rechteinhaber eine
unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der §§
16, 19a UrhG begangen zu haben.

Es wird die
Abgabe einer Unterlassungserklärung und Auskunft zur streitgegenständlichen
Nutzung gefordert.

Im ersten
Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird entgegen der sonstigen Praxis der
Kanzlei noch kein Schadensersatz gefordert. Dieser wird dann nach der Auskunft
berechnet oder aber ohne Auskunft geschätzt.

In weiteren
Schreiben wird dann von einer mindestens 6 monatigen Nutzungsdauer des
Bildmaterials ausgegangen und die hierfür fällige Lizenzgebühr um den 100%iger
Zuschlag wegen unterlassenem Urhebervermerks erhöht. So kommen schnell
4stellige Beträge zusammen, welche dann um eine pauschale Rechtsanwaltsgebühr
in Höhe von 550,00 € ergänzt wird.

Diese
Pauschalgebühr ist dann das Goodie, welches die Kanzlei Waldorf Frommer
anbietet, werden doch in den Schreiben die Anwaltskosten auf einer Basis eines
Streitwerts in Höhe von 10.000,00 € berechnet, welche dann 651,80 € netto
ausmachen würden.

Auffällig an
den Abmahnungen ist insbesondere, dass vor allem Websitenbetreiber abgemahnt
werden, die das Bildmaterial schon über einen sehr langen Zeitraum auf Ihrer
Website bereit halten, in den mir vorliegenden Fällen bis zu 5 oder 7 Jahren.

Der wichtigste Rat:

Handeln Sie nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung
des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.

Nutzen Sie die von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf
Frommer gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von der Rechtsanwaltskanzlei
Waldorf Frommer gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da
andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.


Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können,
dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Kontakt aufnehmen.

Welches (Kosten-)Risiko
gehen Sie nun bei einer fachanwaltlichen Beratung durch mich ein?

Zunächst einmal gehen Sie weder ein Risiko ein, noch
werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu
Verfügung stellen, prüfe ich dies unverbindlich. Gerne können Sie mich auch
anrufen um mir das Problem zu erklären.

Ich werde Ihnen den für Sie passenden Vorschlag zur
Lösung des Problems unterbreiten und die damit verbundenen Kosten mitteilen.
Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie
sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten. Selbst wenn Sie sich
dann gegen eine Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen bis dahin keine
Kosten an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.